Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die an den internationalen Glasfaserkabeln ansetzt. Sie wurde in der Schweiz 2017 mit dem neue Nachrichtendienstgesetz legalisiert und ermöglicht dem Geheimdienst das stichwortartige Durchsuchen der Telekommunikation. Die Digitale Gesellschaft hat gegen diese Massenüberwachung eine strategische Klage eingereicht.
Kabelaufklärung ist Massenüberwachung. Sie ermöglicht dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB; Geheimdienst der Schweiz) das stichwortartige Durchsuchen der gesamten unverschlüsselten Telekommunikation, die über internationale Glasfaserkabel läuft. Die meiste Internet-Kommunikation der Schweizer Bevölkerung führt über ausländische Server und Netzwerke. Somit sind alle Menschen von dieser Überwachung betroffen, die sich in der Schweiz befinden und sich im Internet bewegen.
Die Digitale Gesellschaft hat die Fragen rund um die Umsetzung und der Wirkung/Funktion der Kabelaufklärung zusammengefasst. Ebenso erstellte sie eine Kurzanleitung zur digitalen Selbstverteidigung, welche einfache und praktische Tipps aufzeigt, wie man sich vor Überwachung weitgehend schützen kann.
Die Kabelaufklärung wird vom NDB zurzeit eingesetzt, wie es 2019 im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) offiziell bestätigt wurde.
Bereits 2017 reichte die Digitale Gesellschaft gemeinsam mit sieben Privatpersonen eine Beschwerde gegen die Kabelaufklärung ein. Nachdem 2020 das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen hat, muss das Bundesverwaltungsgericht nun untersuchen, ob die Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt, und ob letztlich eine Einstellung der Massenüberwachung mittels Kabelaufklärung für einen wirksamen Grundrechtsschutz nötig ist.
Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht hat die Digitale Gesellschaft nachgewiesen, dass die Daten aus der Kabelaufklärung nach der Durchsuchung nicht etwa gelöscht, sondern für sogenannte Retrosuchen aufbewahrt werden. Zudem werden auch rein inländische Glasfasern vom Geheimdienst überwacht.
Weiterführende Informationen:
- Stellungnahme Digitale Gesellschaft vom 26.06.2024
- Stellungnahme NDB vom 12.4.2024
- Stellungnahme CEA vom 8.3.2024
- Ergänzungsfragen und Antwort vom Kommando Cyber (CEA) vom 19.1.2024
- Ergänzungsfragen und Antwort des Nachrichtendienst des Bundes vom 28.11.2023
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 20.9.2023
- Antwort des Nachrichtendienst des Bundes vom 11.7.2023
- Antwort vom Zentrum für Elektronische Operationen vom 8.6.2023
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 23.3.2023
- Fragenkatalog und Antwort des Nachrichtendienst des Bundes vom 11.11.2022
- Fragenkatalog und Antwort vom Zentrum für Elektr. Operationen vom 10.11.2022
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 19. Oktober 2022
- Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2022
- Stellungnahme des Nachrichtendienstes vom 18. August 2022
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 7. Januar 2022
- Stellungnahme des Nachrichtendienstes vom 14. September 2021
- Beweisanträge an das Bundesverwaltungsgericht vom 10. Mai 2021
- Bundesgerichtsurteil vom 1. Dezember 2020
- Allgemeine Informationen zur Kabelaufklärung