Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat heute ihre Beratung zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) abgeschlossen – und die massiven Verschärfungen mehrheitlich durchgewunken.
An drei Punkten wurden Änderungen vorgeschlagen:
- Die Provider sollen für die nötigen Investitionen und ihre Überwachungstätigkeiten nicht (mehr) entschädigt werden. Die Kommission fürchtet sogar, «dass die hohen Überwachungskosten die Strafuntersuchungen beeinträchtigen könnten» – und vergisst, dass Vorratsdatenspeicherung, Handyortung und Online-Überwachung neue, zusätzliche Fahndungsmethoden sind, und deren Nützlichkeit nicht belegt ist.
- Die Vorratsdatenspeicherung des Postverkehrs
(dies ist allenfalls eine Ungenauigkeit in der Medienmitteilung – und der Fernmeldeverkehr ist mit gemeint)soll nicht von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. - Kundenangaben sollen nicht nur während der Vertragsdauer aufbewahrt werden, sondern auch noch während zwölf Monaten nach deren Beendigung. Dies betrifft z. B. Adressangaben zu Prepaid-Angeboten, die bis anhin zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. In diese Kategorie könnten neu aber auch dynamische IP-Adressen fallen (resp. durch den Bundesrat bestimmt werden).
Damit dürfte das Geschäft im März durch den Ständerat behandelt werden. Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, ist ein Referendum wahrscheinlich.
[Update vom 13.1.2014: Die Vorratsdatenspeicherung soll nur für den Postverkehr bei 6 Monaten bleiben. Für den Fernmeldeverkehr – E-Mail, Mobilfunk, IP-Adressen etc. – soll sie auf 12 Monate verdoppelt werden.]