Neutralität geniesst in der Schweiz einen hohen Wert. So auch die Netzneutralität, welche 2019 gesetzlich verankert wurde. Was das überhaut bedeutet und warum das wichtig ist, wird hier aufgezeigt.
Der Grundsatz der Netzneutralität bedeutet, dass jeglicher Datenverkehr über das Internet gleich behandelt wird: Internet-Zugangsanbieterinnen verhalten sich gegenüber verschiedenen Internetanwendungen, -diensten, -inhalten und an das Internet angeschlossenen Geräten neutral.
Netzneutralität sorgt für Wettbewerb zwischen diesen Internetdiensten: Ein für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz wesentliches Element der Netzneutralität ist das «Innovation-without-Permission»-Prinzip. Es besagt, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür mit den Providern zuerst Verhandlungen führen zu müssen. Dieser Grundsatz unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit, weil so die Markteintrittsschranken tief gehalten werden und dadurch permanent neue oder verbesserte Internetdienste und Anwendungen um die Gunst der Kunden buhlen können.
Die Digitale Gesellschaft beschäftigt sich bereits seit 2012 mit den politischen Entwicklungen, die mit der Netzneutralität zusammenhängen. Sie setzte sich massgeblich dafür ein, dass diese in die Schweizer Gesetzgebung verankert wird, was 2019 gelang. Seit 2021 ist die Netzneutralität, resp. das «offene Internet», in Artikel 12e des Fernmeldegesetzes (FMG) geregelt:
Die Anbieterinnen von Internetzugängen übertragen Informationen, ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten, Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.
Art. 12e Abs. 1 im Fernmeldegesetz vom 22. März 2019
Nach der Übergangsfrist wurden nicht netzneutrale Dienste in der Schweiz eingestellt – auch wenn es eine Intervention, etwa bei Sunrise, hierzu benötigte.