Petitionsübergabe

Über 10’000 Menschen gegen automatische Gesichtserkennung

Übergabe der Petition in Zürich

Diese Woche hat das Bündnis «Gesichtserkennung stoppen» eine Petition gegen automatische Gesichtserkennung eingereicht. Darin fordern über 10’000 Menschen, dass biometrische Massenüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum der Schweizer Städte verboten wird. Die Petition wurde in Lausanne an Stadtpräsidenten Grégoire Junod übergeben (Mo. 16. Mai) und in Zürich an Stadtrat Daniel Leupi Zürich (Mi. 18. Mai). Zudem wurde sie an die Exekutiven der zwanzig grössten Schweizer Städte und an die Kantonshauptorte versandt.

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen breitet sich derzeit in Europa rasant aus. Doch gesetzliche Schranken gegen die Überwachung mittels Gesichtserkennung fehlen weiterhin, obwohl ein Einsatz eine schwerwiegende Bedrohung der Menschenrechte darstellt. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Amnesty International Schweiz, AlgorithmWatch Schweiz und der Digitalen Gesellschaft fordert deshalb ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung.

Automatisierte Massenüberwachung schränkt Grundrechte wie die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit ein und verträgt sich nicht mit einer freien und demokratischen Gesellschaft. «Wenn wir davon ausgehen müssen, jederzeit im öffentlichen Raum identifiziert werden zu können, schrecken wir möglicherweise davor zurück, unsere Meinung frei zu äussern, an Demonstrationen teilzunehmen oder Orte aufzusuchen, die etwa Hinweise auf unsere Religion oder sexuelle Orientierung geben könnten. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum schränkt unsere Grundrechte damit in einer Weise ein, die nicht mehr verhältnismässig ist», erläutert Angela Müller, Head of Policy & Advocacy bei AlgorithmWatch Schweiz.

Deshalb haben die drei Organisationen im November 2021 gemeinsam eine Petition mit der Forderung nach einem Verbot lanciert. Die Unterstützung ist gross: Über 10’000 Menschen sprechen sich dafür aus, dass automatische Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum der Schweizer Städte verboten wird. Die Städte sind nun aufgerufen, der Forderung dieser Menschen nachzukommen. Dazu hat das Bündnis die Petition an die Exekutiven der zwanzig grössten Schweizer Städte und den darin nicht enthaltenen Kantonshauptorten geleitet. In Zürich und in Lausanne, wo Kommunalpolitiker:innen bereits im November entsprechende Vorstösse eingereicht hatten, wurde die Petition den Stadtregierungen persönlich übergeben.

Übergabe der Petition in Lausanne

Stadtpräsident Grégoire Junod nahm die Forderung am 16. Mai stellvertretend für Lausanne entgegen, Stadtrat Daniel Leupi am 18. Mai für Zürich (am Mi. 18. Mai). «Die kommunalen Gesetzgeber:innen müssen nun endlich den Grundrechtsverletzung durch automatische Gesichtserkennung entgegenwirken und biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum verbieten», fordert Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft.

Die Petition ist ein starkes Zeichen, für den Wunsch, biometrischer Massenüberwachung einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Ein Verbot im öffentlichen Raum der Schweizer Städte wäre allerdings nur ein erster Schritt. «Die schwerwiegenden Auswirkungen eines Einsatzes automatischer Gesichtserkennung auf die Menschenrechte erfordern eine flächendeckende Regulierung, damit die Menschen vor biometrischer Überwachung geschützt sind, egal in welcher Schweizer Stadt sie unterwegs sind», erklärt Lukas Hafner, Verantwortlicher für Technologie und Menschenrechte bei Amnesty International Schweiz. Das Bündnis prüft nun nach erfolgreicher Übergabe der Petition weitere Schritte, um die Gefahr einer schrittweisen Einführung biometrischer Massenüberwachung abzuwehren.