Durch die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung sämtlicher Lebensbereiche wird auch der Datenschutz immer wichtiger. Nicht erst seit der Debatte um die Covid-App und die E-ID-Abstimmung achten mehr und mehr Menschen auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Daher wollen wir eine eidgenössische Volksinitiative zu diesem Kernanliegen der «Netzpolitik» lancieren. Wir freuen uns, zum Auftakt am Freitag, 2. Dezember 2022 von 15.00 bis 19.00 Uhr zum ersten Datenschutz-Festival ins Debattierhaus Karl der Grosse in Zürich einladen zu dürfen.

 

Wir sind überzeugt, dass Datenschutz und Datennutzung nicht im Widerspruch zueinander stehen. Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government und erfolgreiche neue Geschäftsmodelle beruhen auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz. Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen gewährleisten. Nicht Zwang (bspw. zum Gebrauch des Elektronischen Patientendossiers) führt zur nötigen Verbreitung und Akzeptanz – sondern Vertrauen.

 

In den letzten Monaten haben wir uns zusammen mit der Stiftung für direkte Demokratie mit der Idee einer Volksinitiative beschäftigt. Nun wollen wir sie breiter diskutieren, den Geist der E-ID-Community wiederbeleben und den offiziellen Startschuss zu einer neuen Bewegung feiern.

Die Bundesverfassung (Art. 13 Abs. 2) wird wie folgt geändert

Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

So einfach. Ein zeitgemässer und selbstbestimmter Datenschutz bedeutet, dass jede Person selber bestimmen kann, welche Informationen über sie bearbeitet werden, die über die Notwendigkeit zur Erfüllung einer gewünschten Dienstleistung hinaus gehen und potenziell ungewollte Folgen für sie haben können. Nur wenn jeder Person das Recht auf Einwilligung/Widerspruch sowie Überprüfung gegenüber dem Staat oder Privaten zuerkannt wird, kann sie sich gegen unmittelbare oder mittelbare Beeinträchtigungen durch die Datenerfassung wehren. Muss eine Person den «Missbrauch von Personendaten» nachweisen, kann sie sich nur in Ausnahmefällen gegen staatliche oder private Informationstätigkeit wehren. Doch:

  • Was bedeutet die Verfassungsänderung?
  • Wie kommen wir vom Verfassungstext zu einem Datenschutz, der unsere Grundrechte schützt und eine Datennutzung ermöglicht?
  • Welchen Datenschutz wollen wir überhaupt? Was sind die Schutzziele? Wollen wir Datenräume – oder nicht vielmehr Open Data?
  • Lässt sich das Ziel mit der Volksinitiative erreichen?

Dies wollen wir im Rahmen des ersten Datenschutz-Festivals vorstellen und diskutieren! Dazu versammeln sich Interessierte aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.


Informiert bleiben

Wir sind bis auf den letzten Stuhl besetzt. Eine Anmeldung ist daher leider nicht mehr möglich. Wer informiert bleiben möchte, kann sich hier eintragen:


    Programm

    15.00 – 15.20: Willkommen zum ersten Datenschutz-Festival der Schweiz

    Dr. Jörg Mäder, Nationalrat glp
    Erik Schönenberger, Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft

    Durch die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung sämtlicher Lebensbereiche wird auch der Datenschutz immer wichtiger. Wir sind überzeugt, dass Datenschutz und Datennutzung nicht im Widerspruch zueinander stehen. Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government und erfolgreiche neue Geschäftsmodelle beruhen auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz. Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen gewährleisten. Dieses wollen wir mit einer neuen Bewegung und einer Volksinitiative schaffen – und eine positive Vision der Digitalisierung verwirklichen.

    15.20 – 16.05: Die Bundesverfassung wird wir folgt geändert (Art. 13. Abs. 2):
    Jede Person hat Anspruch auf Schutz auf Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

    Viktor Györffy, Rechtsanwalt, Vorstand Digitale Gesellschaft und Präsident grundrechte.ch
    Anna Walter, Juristin, Digitale Gesellschaft

    Ein zeitgemässer und selbstbestimmter Datenschutz bedeutet, dass jede Person selber bestimmen kann, welche Informationen über sie bearbeitet werden, die über die Notwendigkeit zur Erfüllung einer gewünschten Dienstleistung hinaus gehen und deren Bearbeitung ungewollte Folgen für sie haben kann. Wieso beinhaltet der aktuelle Art. 13. Abs. 2 der Bundesverfassung jedoch ein Missbrauchsparadigma? Wie wird dieses vom Bundesgericht interpretiert, und was sagt die Lehre zum Verfassungstext? Was würde ein Paradigmenwechsel für die betroffenen Personen bedeuten? Wie sieht dies im internationalen Kontext aus. Und zu guter Letzt: Wie kommen wir vom Verfassungstext zu einem Datenschutz, der unsere Grundrechte schützt und eine Datennutzung ermöglicht?

    Diesen Fragen gehen Anna Walter und Viktor Györffy in ihrem Vortrag zur Datenschutz-Initiative nach.

    16.05 – 16.35: Pause und Austausch

    16.35 – 17.05: Recht auf Informationelle Selbstbestimmung?!

    Prof. Dr. Florent Thouvenin, Inhaber des Lehrstuhls für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich

    Informationelle Selbstbestimmung ist das Recht jeder Person gegenüber fremder, staatlicher oder privater Bearbeitung von sie betreffenden Informationen zu bestimmen, ob und zu welchem Zweck diese Informationen über sie bearbeitet werden. Was einleuchtend klingt, stösst in der Praxis nicht nur an seine Grenzen sondern entspricht auch nicht dem Kern eines modernen Datenschutzes. Prof. Dr. Florent Thouvenin geht in seinem Vortrag der Geschichte des Rechts auf den Grund und stellt die provokative Frage: «Gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überhaupt und sollte es ein solches geben? Wie kommen wir (trotzdem) zu einem Datenschutz mit den nötigen Kontrollmechanismen, der die betroffenen Personen und die Gesellschaft vor Schäden bewahrt?»

    17.10 – 17.55: Zwei parallele Veranstaltungen

    Mit Technik anstatt Recht zum Schutz der Privatsphäre

    Dr. David Sommer, IT-Security-Berater

    Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy Enhancing Technologies; PETs) sind Hard- oder Softwarelösungen, die eine Nutzung sensibler Personendaten ermöglichen, ohne die Privatsphäre der betroffenen Personen nachhaltig zu beinträchtigen. Eine Beispiel ist Differential Privacy, welches Datenaggretationen «statistisches Rauschen» hinzufügt und damit eine De-Anonymisieren verhindert oder zumindest stark erschwert. Dr. David Sommer wird in seinem Vortrag einige Technologien vorstellen und der Frage nachgehen: Muss man diese sensiblen Informationen überhaupt generieren? Und falls ja, lässt sich damit Open Data – anstatt geschlossene Datenräume – schaffen? 

    Look and Feel der Datenschutz-Initiative

    Daniel Graf, Campaigner und Stiftungsrat der Stiftung für direkte Demokratie
    Samuel Raymann, Designer, PublicBeta
    Mia Gujer, Campaignerin, Digitale Gesellschaft

    Datenschutz ist ein trockenes Thema. Privatsphäre wird links und rechts des Politspektrums anders betrachtet. Wie also erreichen wir den entlebucher Bergbauer mit unserer Botschaft und überzeugen ihm von der Wichtigkeit des Anliegens? Im Rahmen eines Workshops stellen Daniel Graf, Mia Gujer und Samuel Raymann (erste) Ideen vor und arbeiten mit den Teilnehmer:innen an verständlichen Botschaften, die sachlich und bildlich stimmen.

    18.00 – 18.15: Rück- und Ausblick

    Dr. Jörg Mäder, Nationalrat glp
    Erik Schönenberger, Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft

    Welche Erkenntnisse nehmen wir vom ersten Datenschutz-Festival der Schweiz mit? Wie geht es mit der Volksinitiative und der Bewegung weiter? Im Rück- und Ausblick widmen wir uns diesen Fragen und lassen verschiedene Organisationen zu Wort kommen.

    18.15 – 19.00: Apéro und Austausch

    Durch das Festival führen Dr. Rahel Estermann (Generalsekretärin Grüne Schweiz, Vorstand Digitale Gesellschaft) und Dr. Daniel Donatsch (Software-Entwickler, Digitale Gesellschaft)