Der Europarat verhandelt derzeit über eine Konvention zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Überraschend hat der Europarat die zivilgesellschaftlichen Organisationen von den Verhandlungen ausgeschlossen. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert die Digitale Gesellschaft das Vorgehen und betont ihre inhaltlichen Forderungen. Die Schweiz mit ihrer Delegation und ihrem Verhandlungsvorsitz steht in der Verantwortung, das Versprechen der Transparenz einzulösen und sich aktiv für einen Rechtsrahmen für KI einzusetzen, der den Menschen ins Zentrum stellt.
Das Komitee für Künstliche Intelligenz des Europarats (CAI) verhandelt derzeit über eine Konvention zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI-Konvention). Dieses Regelwerk wird für die Schweiz rechtsverbindlich sein. Die Digitale Gesellschaft hat bei diesen Verhandlungen Beobachterstatus.
Zu Beginn der Verhandlungen wurde die Wichtigkeit der Transparenz betont. Nun haben sich die aktuell verhandelnden Staaten jedoch dazu entschieden, insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Beobachterstatus von den Diskussionen zur KI-Konvention auszuschliessen. Auch die Mitgliedsorganisationen des Europarats, die derzeit nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt sind, wurden ausgeschlossen. Diskussionen und Entscheidungen sollen ohne die Anwesenheit von Beobachtern stattfinden. Sie sollen nur noch die Möglichkeit haben, gelegentlich Stellung zu nehmen. Beobachter sollen nicht mehr beobachten dürfen.
Verhandlungen hinter verschlossenen Türen sind das Gegenteil von Transparenz. Geheimniskrämerei untergräbt die Rechenschaftspflicht des Europarates und steht in direktem Gegensatz zur gängigen Praxis. Der Anspruch auf ein globales Abkommen mit Verhandlungspartner ohne nationale KI-Regulierungsstrategie, welche klar den Menschen ins Zentrum stellt, gefährdet die verhandelten Grundsätze. Ohne Beobachtung und damit Mitsprache der zivilgesellschaftlichen Organisationen droht die Konvention zu einem Papiertiger zu verkommen.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Beobachterstatus im Komitee für Künstliche Intelligenz (CAI) des Europarates protestieren mit einer gemeinsamen Stellungnahme (PDF). Wir sind enttäuscht über den Ausschluss aus den laufenden Verhandlungen. Darüber hinaus fordern wir für die KI-Konvention den Vorrang der europäischen Menschenrechte vor nationalem Recht, die Durchsetzung rechtsstaatlicher Garantien durch Transparenz, die Verpflichtung zu Technikfolgenabschätzungen und klaren Verboten sowie den Verzicht auf pauschale Ausnahmen unter dem Deckmantel der «nationalen Sicherheit».
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstreichen gleichzeitig ihre Unterstützung für eine KI-Konvention. Wir halten eine solche Konvention in Europa für dringend notwendig.
Die Digitale Gesellschaft in der Schweiz hat in ihrer Funktion als Beobachterin beim Europarat die Stellungnahme der zivilgesellschaftlichen Organisationen mitunterzeichnet. Bis am 11. Juli 2023 besteht für interessierte Organisationen die Möglichkeit, die Stellungnahme ebenfalls zu unterzeichnen
Mehr über das Engagement der Digitalen Gesellschaft zur künstlichen Intelligenz und zu automatisierten Entscheidungssystemen (ADMS) lassen sich in unserem Dossier finden. Bereits im letzten Jahr haben wir eine ausführliche Position zur Regulierung von ADMS veröffentlicht.
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