Auskunftsbegehren

Geheimdienst sammelt unrechtmässig Daten und gibt nicht gesetzeskonform Auskunft

Bereits seit 2019 versuchen wir eine vollständige und nachvollziehbare Antwort vom Nachrichtendienst des Bundes zu den über uns gespeicherten Daten inklusive einer Bestätigung der Löschung der nicht relevanten Daten zu erhalten. Entweder antwortet der Geheimdienst erst nach vielen Monaten – oder gar nicht. Dabei kommen auch überraschende Datenbearbeitungen ans Licht.

Hinhaltetaktik des Geheimdienstes

Bereits im Juli 2019 hatten wir beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) um Auskunft ersucht über allenfalls vorhandene Informationen in seinen Datenbanken zur Digitalen Gesellschaft. Erst im Mai 2020 (wir hatten darüber berichtet) und auf Nachhaken etwas detaillierter im Februar 2021 haben wir eine Auskunft erhalten. Die Antworten betrafen jedoch nur Daten bis zum Datum der Einreichung unseres ersten Gesuchs. Dies ist besonders stossend, da wir erst fast zehn Monate später eine erste(!) Antwort erhalten haben.

Auf unser erneutes Nachhaken im Juni 2022 und Februar 2023 haben wir dann – elf Monate später – im Mai 2023 eine Antwort erhalten. Es ist leider seit Jahren Praxis, dass die Auskunftsbegehren erst nach vielen Monaten bearbeitet und beantwortet werden, trotz der gesetzlichen Pflicht, dies innert 30 Tagen zu tun. Eine unvorhergesehene Überlastung mag ausnahmsweise zu einer Verzögerung führen. Offensichtlich hat der Geheimdienst jedoch seine Prioritäten falsch gesetzt und handelt damit auch nicht gesetzeskonform.

Zudem haben wir mehrfach die Löschung von offensichtlich unrechtmässig gespeicherten Informationen und eine schriftliche Bestätigung mit einer entsprechenden Übersicht der gelöschten Daten verlangt. Der Nachrichtendienst ist auf den Löschantrag bis jetzt mit keinem Wort eingegangen.

Unrechtmässige Datensammelei

Bereits mit der ersten Auskunft 2020 hat sich gezeigt, dass der Umfang der gesammelten Daten weit über die Aufgaben des Nachrichtendienstes hinaus gehen. Bei den Dokumenten handelte es sich um Vernehmlassungs­antworten, Berichte, Zeitungsartikel, Protokolle und Informationen zu unseren Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie die Kabelaufklärung.

Auch in der Antwort vom Mai 2023 sind verschiedene Zeitungsartikel erwähnt. Zudem wurden fast ein Dutzend Stellungnahmen der Digitalen Gesellschaft fichiert, wie beispielsweise zum EmBAG, dem E-ID-Gesetz oder bezüglich E-Voting. Aber auch unsere Broschüre zur Digitalen Selbstverteidigung landete im Archiv des Geheimdienstes. Er bespitzelt aber auch recherchierende Journalist:innen und hält das Programm des MAZ-Recherchetages für seine Arbeit relevant.

Der Austausch mit Partnerdiensten scheint intensiv zu sein. Nicht nur über Artikel bei netzpolitik.org scheint man sich auszutauschen. Auch ein Telegram-Chat war Gegenstand einer Untersuchung und einem Austausch mit einem ausländischen Dienst. Interessant dabei ist, dass die Digitale Gesellschaft weder an ihrem Sitz noch in anderen Büroräumlichkeiten, die sie benutzt, einen eigenen Internet-Anschluss besitzt. Die Informationen sind also entweder falsch oder Teil einer tiefergehenden Überwachung.

Einmal mehr haben wir daher beim Geheimdienst nachgehakt und hoffen, nun endlich innert nützlicher Frist eine vollständige und nachvollziehbare Antwort inklusive der Bestätigung der Löschung der nicht relevanten Daten zu erhalten.