Weitgehend unbeachtet hat die Bundeskanzlei im letzten Jahr eine Strategische Planung Vote électronique veröffentlicht. Während sich in einzelnen Kantonen die Begeisterung hält, scheinen auf Bundesebene die Mängel durch:
Die BK plant die Lancierung einer Studie zum Thema transparentere VE-Systeme (Systeme 2. Generation). Diese Studie soll die Vorteile, die Machbarkeit und die Kosten der Einführung einer Verifizierbarkeit von VE-Resultaten durch die Abstimmenden aufzeigen. Die Ergebnisse der Studie sollen es den Verantwortlichen erlauben, sich auf Basis einer wissenschaftlichen Grundlage eine Meinung zur Entwicklung und Einführung eines solchen Systems zu bilden.
Genau damit könnte die bis jetzt fehlende Integrität der Systeme geprüft werden. Die entscheidende Frage, wie die korrekte Erfassung aller Stimmen (hinsichtlich Missbräuche durch Manipulation der zentralen Wahlsoftware) gewährleistet werden kann, wäre beantwortet.
In der Zwischenzeit wird die Verantwortung elegant den Kantonen zugeschoben.
VE muss die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleisten; Missbräuche müssen ausgeschlossen sein. Die Kantone müssen den Nachweis erbringen, dass die VE-Versuche bundesrechtskonform durchgeführt werden.
Und die haben es, mindestens im Fall vom Kanton Aargau, noch gar nicht bemerkt.