Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über die Videoüberwachung an öffentlichen Orten (VidG) des Kantons Wallis eingereicht. Wir lehnen die Überwachung im öffentlichen Raum generell ab und fordern ein Verbot von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlichen Raum. Ausserdem kritisieren wir die fehlenden Voraussetzungen, unter denen eine Videoüberwachung eingesetzt werden darf.
Im Kanton Wallis soll ein Gesetz über die Videoüberwachung an öffentlichen Orten (VidG) zum Zweck der Sicherheit von Personen und Gütern sowie zur öffentlichen Ordnung geschaffen werden. Überwachung im öffentlichen Raum geht mit wesentlichen Einschränkungen der Grundrechte einher. Dabei wird nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre potentiell verletzt, sie erzeugt auch eine abschreckenden Wirkung, die Menschen davon abhält andere Grundrechte, wie die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen (sog. chilling effect). Diese Auswirkungen zeigen sich insbesondere bei benachteiligten oder von Diskriminierung betroffenen Personen und Gruppen sowie politischen Aktivist:innen verstärkt.
Wir lehnen die Überwachung des öffentlichen Raums daher generell ab und fordern ein Verbot von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlichen Raum. Ausserdem kritisieren wir die fehlenden Voraussetzungen, unter denen eine Videoüberwachung eingesetzt werden darf.
Weitere Informationen