Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen

Bundesrat hält trotzt heftiger Kritik an Linksteuer fest

Der Bundesrat hält trotz heftiger Kritik an der Einführung eines Leistungs­schutz­rechts für Medienunternehmen fest. Die geplante Steuer für Online-Anbieter:innen auf Links und Snippets würde jedoch den demokratierelevanten Journalismus gefährden und die Medienkonzentration in der Schweiz verstärken. Die Digitale Gesellschaft begründet ihre Ablehnung in einem neuen Positionspapier.

Die Politik muss sich fragen, wie der demokratierelevante Journalismus erhalten und gefördert werden kann. Ein gesundes Mediensystem besteht in einem demokratischen Rechtsstaat nicht aus wenigen Medienkonzernen, sondern aus einer Vielfalt von journalistisch tätigen Organisationen.

Die geplante Linksteuer würde kein Problem in der schweizerischen Medienlandschaft lösen, sondern im Gegenteil neue Probleme schaffen. Die Linksteuer würde die Medienkonzentration fördern und kleinere Medienanbieter benachteiligen. Ferner führt die Verteilung des erträumten Geldsegens zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Kategorien von Medienschaffenden.

Die Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrats gelangte zum Ergebnis, erst einmal auf ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen zu verzichten. In der Vernehmlassung gab es viel Kritik am Vorentwurf des Bundesrats. Online-Anbieter:innen, die heute mit Links und Snippets auf journalistische Inhalte hinweisen, könnten in Zukunft darauf verzichten. Ein solcher Verzicht, wie in Kanada bereits geschehen, wäre vor allem für kleinere Medienanbieter:innen existenzbedrohend.

Davon unbeirrt hält der Bundesrat an der geplanten Linksteuer fest. Dabei ist die Nutzung von journalistischen Texten im urheberrechtlichen Sinn heute schon nicht zulässig, ohne dass die Rechteinhaber:innen einwilligen. Verlinkungen und Snippets auf journalistische Inhalte hingegen sind keine urheberrechtliche Nutzung.

In der EU erwies sich die vergleichbare Regelung für ein Leistungsschutzrecht als ineffektiv. In Deutschland kürzte ein Schiedsgericht die Forderungen der Medienkonzerne an Google um Faktor 75 von 440 Millionen Euro auf 5.8 Millionen Euro.

Die Digitale Gesellschaft fordert das Parlament auf, auf das geplante Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen zu verzichten, um den Medienstandort Schweiz nicht zu gefährden. In einem neuen Positionspapier erläutert die Digitale Gesellschaft ihre Haltung.

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