In der Botschaft zum Fernmeldegesetz vom 7. Dezember 1987 beschreiben die Behörden ab Seite 30 sehr bildlich das OSI-Referenzmodell für Netzwerkprotokolle der ISO:
Das Gesetz schreibt in Art. 15 Abs. 1 auch die Überwachung des Fernmeldeverkehrs durch die PTT vor und kann als ein Vorläufer des BÜPF gelten. Dazu demnächst mehr.