E-ID-Gesetz

Ein langer Kampf kommt zu einem guten Ende

Das komplett überarbeitete E-ID-Gesetz geht nach der heutigen Differenzbereinigung im Ständerat am 20. Dezember in die Schlussabstimmung. Sah das ursprüngliche Vorhaben noch eine Privatisierung der E-ID vor, die per Referendum an der Urne deutlich verworfen wurde, liegt der Fokus nun auf dem Nutzen für die Inhaber:innen, auf der Sicherheit und dem Datenschutz. Bis zur letzten Differenz hat sich die digitale Zivilgesellschaft mit ihren Forderungen erfolgreich in den politischen Prozess eingebracht, der nun zu einem guten Ende kommt.

Heute hat der Ständerat die letzten Differenzen im neuen E-ID-Gesetz bereinigt. Er ist dabei dem Vorschlag des Nationalrats und den Forderungen der Digitalen Gesellschaft gefolgt, womit die Veröffentlichung und Verwendung als Open-Source-Software nun klar festgeschrieben ist. Zudem wird es möglich, dass auf Wunsch der antragstellenden Person die E-ID auch in eine Drittanbieter-App, beispielsweise eine Open-Source-Anwendung, ausgestellt werden kann, wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen (Bindung an die antragstellende Person) gegeben sind.

Damit dürfte die Schlussabstimmung zum E-ID-Gesetz am 20. Dezember 2024 Formsache sein. Mit der Verabschiedung des Gesetzes findet ein langer politischer Prozess ein erfolgreiches Ende, den die Digitale Gesellschaft massgeblich geprägt hat.

Zur Erinnerung: Das ursprüngliche Vorhaben von Bundesrat, Parlament und Wirtschaft sah vor, dass private Unternehmen die E-ID ausstellen und sensible private Daten verwalten sollten. Die Digitale Gesellschaft hat dagegen, gemeinsam mit der Stiftung für direkte Demokratie und weiteren Organisationen, erfolgreich das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk hat das Begehren im Folgenden mit wuchtigen 64% Nein-Stimmen abgelehnt. Bereits am Mittwoch nach der Volksabstimmung wurde eine Motion für eine vertrauenswürdige, staatliche E-ID eingereicht, die wir gemeinsam mit Parlamentarier:innen vorbereiten hatten. Diese wurde dann in sechsfacher Ausführung und unterstützt von allen Fraktionen eingereicht. Dies ist wohl einzigartig im Schweizer Politbetrieb.

Im nachfolgenden politischen Prozess wurden die Kernforderungen des Referendums, mit Fokus auf den Nutzen für die Inhaber:innen der E-ID sowie auf die Sicherheit und den Datenschutz, aufgenommen. In der Debatte im Parlament konnten dann weitere wichtige Verbesserungen im Bereich der Überidentifikation, beim Ausstellungsprozess, bei der Datenverwendung und hinsichtlich einer Verpflichtung zur Veröffentlichung als Open-Source Software erreicht werden.

Die entsprechenden technischen Standards werden zurzeit entwickelt. In der letzten Woche hat der Bundesrat entschieden, 1 Million Franken für Forschungsmittel zur Verfügung zu stellen. Damit soll der Datenschutz, namentlich im Bereich der Unverknüpfbarkeit (Unlinkability), erhöht werden, was wir ausdrücklich begrüssen.