Bundesrat rechtfertigt Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesrat hat diese Woche eine Interpellation von Nationalrat Fathi Derder beantwortet. Er erinnerte in seiner Anfrage daran, dass vor kurzem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die europäische Richtlinie zur Vorratsspeicherung für ungültig befunden hat.
Diese Richtlinie ist die Rechtsgrundlage für die Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Europäischen Union und kommt unserem BÜPF gleich. Der EuGH begründet sein Urteil damit, dass die Richtlinie einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und in das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten darstellt.
Die Antwort des Bundesrates fällt nüchtern aus:
Andererseits begründet der EuGH sein Urteil nicht damit, dass die Richtlinie einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellt – was nicht bestritten ist – sondern damit, dass die Richtlinie keine Bestimmungen enthält, die zu gewährleisten vermögen, dass sich der Eingriff auf das absolut Notwendige beschränkt. Das schweizerische Recht – insbesondere die Strafprozessordnung und das BÜPF (in der geltenden Fassung sowie im Revisionsentwurf) – enthält nun aber zahlreiche prozessuale und inhaltliche Regeln, deren Ziel es ist, die Verhältnismässigkeit zu wahren.
Da von einer Vorratsdatenspeicherung unterschiedslos alle Betroffen sind, und auch die konkreten Regeln beim Zugriff alles andere als eine Beschränkung auf das absolut Notwendige darstellen, ist die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt. Die Digitale Gesellschaft wird sich entsprechend gegen die Weigerung des Dienst ÜPF, die Vorratsdatenspeicherung zu unterlassen, wehren.
Sistierung der Motion für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat die Bearbeitung der Motion Fernmeldegesetz: Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität von Nationalrat Balthasar Glättli am Donnerstag sistiert, «um den für Ende Jahr angekündigten Bericht des Bundesrates zum Fernmeldemarkt abzuwarten». Der Nationalrat hat dem Begehren erst kürzlich noch zugestimmt.
Der Bericht zum Fernmeldemarkt dürfte die Empfehlungen der Arbeitsgruppe des BAKOM zur Netzneutralität beinhalten. Dieser Bericht sollte in den nächsten Wochen erscheinen und sich eher für Netzneutralität aussprechen – auch wenn sich Swisscom & Co. noch vehement dagegen wehren.
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aber keine schärferen Sanktionen bei Datenschutzverletzungen
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hatte diese Woche über zwei parlamentarische Initiativen zu befinden: Für ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Nationalrat Daniel Vischer und für wirklich abschreckende Sanktionen bei Datenschutzverletzungen von Nationalrat Jean Christophe Schwaab.
Dem ersten Begehren wurde mit 12 zu 8 Stimmen stattgegeben:
In Anbetracht einer zunehmend digitalisierten Welt erachtet es die Kommission für angezeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung explizit als persönliches Freiheitsrecht anerkannt wird. Dieser Paradigmenwechsel führt im Ergebnis zu einer Beweislastumkehr zu Lasten von Staat und kommerziellen Unternehmen und zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger.
Hingegen lehnt es die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung vorläufig ab,
dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) die Kompetenz zur Verhängung von Verwaltungsbussen bei Datenschutzverletzungen zu erteilen.
Aktuell sind im Datenschutzgesetz nur Strafen bei Verletzung der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten vorgesehen – jedoch nicht für die unrechtmässige Bearbeitung selber. Es ist dadurch ein zahnloser Tiger. Strafbestimmungen und ein Verbandsbeschwerderecht würden dem abhelfen.