Das EJPD hat die neusten Zahlen zu den angeordneten Massnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) veröffentlicht.
Wie bereits im Vorjahr festgestellt, betreffen auch 2011 nur sehr wenige Abfragen die «rückwirkende Überwachung» der InternetbenutzerInnen – obwohl von dieser Überwachung (der Vorratsdatenspeicherung) grundsätzlich alle betroffen sind. Die 17 Fälle verteilen sich sehr unregelmässig: nämlich je 5 auf die Kantone St. Gallen und Basel Landschaft.
Antennensuchläufe werden immer beliebter. In bereits 160 Fällen (gegenüber 77mal 2010) wurde auf diese umstrittene Methode der Rasterfahndung zurückgegriffen. Dabei werden sämtliche Mobilfunk-TeilnehmerInnen, die zu einem spezifizierten Tatzeitpunkt über eine definierte Antenne ihr Handy benutzt haben, zu Verdächtigen: Unter Umständen sind hunderte oder tausende Personen angehalten, ihre Unschuld zu belegen.
Auch wenn die Massnahme von Bundesgericht geduldet und im neuen VÜPF per 1.1.2012 vorgesehen ist, fehlt ihr die klare gesetzliche Grundlage, die bei einem solch schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte notwendig ist.
Leider wird die Praxis auch vom Ständerat gestützt: Dieser will die Kosten gleich den Providern auferlegen.