Verhaltenskodex der Internet-Provider: Grobe Verletzungen der Netzneutralität vorgesehen

Swisscom und die anderen grossen Schweizer Internet-Provider haben heute ihren Verhaltenskodex zur Gewährleistung zur Netzneutralität vorgestellt. Sie behaupten, dass dadurch das offene Internet in der Schweiz garantiert werde. Diese Behauptung ist offensichtlich irreführend und falsch.

Telefonkabinen: Swisscom und Deutsche Telecom friedlich beieinander
Foto: Kire (cc by-sa)

Die Versprechungen der Internet-Provider haben mit Netzneutralität wenig zu tun. So wird weiterhin eine kommerzielle Diskriminierung von Inhalte- und Dienstenabietern ermöglicht, ja geradezu gefordert, und man muss davon ausgehen, dass die Internet-Provider in Zukunft von den Inhalte- und Diensteanbietern Gebühren für eine schnellere Durchleitung verlangen werden.

Wenn es den Internet-Providern in der Schweiz ernst wäre mit der Netzneutralität, dann würden ihr Verhaltenskodex solche Möglichkeiten ausschliessen. Das offene Internet droht in der Schweiz durch ein Zwei-Klassen Internet ersetzt zu werden, das zeigt der Verhaltenskodex der Internet-Provider. Die Digitale Gesellschaft fordert deshalb umso mehr, dass die Netzneutralität in der Schweiz gesetzlich verankert wird.

Netzneutralität bezeichnet die nicht diskriminierende Übertragung von Daten im Internet. Sie gewährleistet das Bürgerrecht auf freien Zugang zu Informationen. Benutzerinnen und Benutzer, nicht grosse Internet-Provider, sollen über Erfolg oder Misserfolg von Angeboten im Internet entscheiden.

Der Verhaltenskodex der Internet-Provider bietet unter anderem aus folgenden Gründen keine Gewähr, dass die Netzneutralität nicht verletzt wird:

  • Es ist weiterhin möglich, von Inhalte- und Diensteanbietern Geld für die Durchleitung von Daten zu verlangen. Dadurch wird das wichtige «Innovation without permission»-Prinzip verletzt.
  • Die Verlangsamung von Daten wird nicht verboten. Im Verhaltenskodex ist nur von Blockierung die Rede. Gerade die Verlangsamung von Daten kann als Druckmittel gegen die Inhalte- und Diensteanbieter eingesetzt werden, um zusätzliche Zahlungen zu erreichen.
  • Die kommerzielle Diskriminierung wird explizit zugelassen, so dass beispielsweise Anbieter wie Teleboy oder Wilmaa weiterhin von Orange und Swisscom diskriminiert werden dürfen. Die Behauptung der Internet-Provider, dass der Kunde bei den diskriminierenden Angeboten für das Datenvolumen bezahle, ist falsch. So kostet Spotify sowohl im freien Markt als auch bei Orange genau gleich viel. Wenn Spotify allerdings bei Orange gekauft wird, wird das verbrauchte Datenvolumen nicht angerechnet. Wer also einen mobilen Internet-Zugang von Orange bezieht, kann faktisch nicht mehr frei wählen, welchen Musikdienst er nutzt.
  • Es wird keine Transparenz über Verletzungen der Netzneutralität gewährleistet. Solange die Provider nicht öffentlich und von sich aus über Verletzungen der Netzneutralität berichten, kann von Transparenz keine Rede sein. Wichtig wäre auch jederzeit Auskunft über allfällige Zahlungen von Inhalteanbietern für die schnellere Durchleitung zu erhalten. So besteht der Verdacht, dass Netflix in der Schweiz die grossen Internet-Provider für bessere Verbindungen bezahlt.

Der Verhaltenskodex genügt nicht zur Sicherstellung der Netzneutralität. Beispiele in der Schweiz und im Ausland belegen, dass ohne eine gesetzliche Verankerung Verletzungen der Netzneutralität an der Tagesordnung sind. Swisscom und andere grosse Internet Provider wehren sich mit Vehemenz gegen eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Unter diesem Aspekt ist auch der heute vorgestellte Verhaltenskodex zu betrachten.

Die grossen Schweizer Internet-Provider zeigen mit ihrem Verhaltenskodex, dass sie nicht bereit sind, Verletzungen der Netzneutralität zu unterlassen. Stattdessen versuchen sie, sich Wettbewerbsvorteile auf Kosten von kultureller Vielfalt, wirtschaftlicher Innovation und internationaler Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu verschaffen.

Swisscom und die anderen grossen Internet Provider können sich auch bei einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität weiterhin im Wettbewerb bewegen. So können sie neben dem Zugang zum Internet weiterhin eigene Dienste wie beispielsweise Internet-Fernsehen oder Internet-Telefonie anbieten. Sie dürfen ihre eigenen Dienste aber bei der Übertragung von Daten nicht gegenüber Angeboten von Dritten bevorzugen.

Netzneutralität bewirkt, dass Benutzerinnen und Benutzer und nicht grosse Internet-Provider über Erfolg und Misserfolg von Angeboten im Internet entscheiden. Netzneutralität verhindert nicht Innovation und Wettbewerb, sondern fördert im Gegenteil die Innovationskraft, sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und trägt zur kulturellen Vielfalt bei.

Umfassende Informationen zur Netzneutralität finden sich unter http://netzneutral.ch/.