Am 16. und 17. März wird der Nationalrat über das neue Nachrichtendienstgesetz befinden (14.022). Die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS kritisieren die Kabelaufklärung und die verdachtsunabhängige Massenüberwachung als unverhältnismässige Eingriffe in die Grundrechte.
Zürich, 12. März 2015 – Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll eine Reihe neuer Massnahmen für die Überwachung eingeführt werden. Ein besonders heikler Punkt ist die Kabelaufklärung, die bisher kaum öffentlich diskutiert wurde. Die Kabelaufklärung würde dem Nachrichtendienst des Bundes ermöglichen, «grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichtendienst könnte alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Da der Grossteil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfindet, wären alle von dieser Überwachung betroffen. Der Nachrichtendienst hätte nicht «bloss» auf Metadaten Zugriff, sondern auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.
Die Kabelaufklärung stellt eine Form der verdachtsunabhängigen Überwachung dar. Mit Suchbegriffen wird der gesamte Datenstrom abgescannt, über sämtliche Daten wird eine Rasterfahndung vollzogen und so nach der Nadel im Heuhaufen gesucht. Dies führt unweigerlich zu sehr vielen Falschtreffern und unschuldig verdächtigten Personen. Eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist unrechtmässig und mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.
Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung kollidiert mit mehreren Grundrechten aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Fernmeldegeheimnis sind auch die freie Meinungsäusserung und die Unschuldsvermutung betroffen. Im Umgang mit Ärzten, Rechtsanwältinnen, Pfarrern und Journalistinnen sind ausserdem die Verschwiegenheitspflichten sowie der Quellenschutz gefährdet.
Die geplante Kabelaufklärung in der Schweiz erinnert an das Programm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHQ, dessen Ausmass vom Whistleblower Edward Snowden enthüllt wurde. Tempora hat die Kapazität, den gesamten Internetverkehr für dreissig Tage zu speichern. Technisch sind der Überwachung und Datensammlung heute kaum mehr Grenzen gesetzt. Umso mehr braucht es politische Entscheide zum Schutz der Grundrechte.
Die im Nachrichtendienstgesetz vorgesehenen Einschränkungen und Kontrollen der Kabelaufklärung schränken zwar die Verwendung der gewonnenen Informationen etwas ein. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die Datenströme angezapft und abgescannt werden.
Die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS rufen den Nationalrat auf, sich gegen die Kabelaufklärung auszusprechen und bei allen Überwachungsmassnahmen darauf zu achten, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird, die sich zwingend aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.
Unsere Grundrechte dürfen nicht der Überwachung geopfert werden. Die Kabelaufklärung ist ein Mittel, auf das ein freies und demokratisches Land verzichten muss.
- Digitale Gesellschaft
- Amnesty International
- Stiftung für Konsumentenschutz SKS
Weitere Organisationen, die den Aufruf unterstützen:
- Associazione Consumatrici e consumatori della Svizzera Italiana ACSI
- SWICO
- Internet Society Schweiz
- Chaos Computer Club Schweiz
- Chaos Computer Club Zürich
- Digitale Allmend
- grundrechte.ch
- Swiss Privacy Foundation
Weitere Infos lassen sich im Faktenblatt zur Kabelaufklärung finden.
Den offenen Brief gibt es auch im PDF zu Download.