Update November 2016

Messenger-Vergleich, Urteil Vorratsdatenspeicherung & Straffreiheit im Internet

Newsletter

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.

Die Themen der Novemberausgabe sind:

  • WhatsApp, E-Mail, SMS & Co. auf Sicherheit und Nachhaltigkeit bewertet
  • Vorratsdatenspeicherung: Bundesverwaltungsgericht fällt mutloses Urteil
  • Medienkritik: Straffreiheit für Cyberkriminelle?

WhatsApp, E-Mail, SMS & Co. auf Sicherheit und Nachhaltigkeit bewertet

Messenger sind schnell und praktisch. Wie steht es aber um die Sicherheit?

Mit der Inkraftsetzung neuer Überwachungsgesetze und der Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook ist die Wahl des «richtigen» Messengers für viele ein Thema. Wir haben deshalb die meist verwendeten Kommunikationsdienste untersucht und bewertet. Von der Briefpost über E-Mail und unzähligen Messengern sind über die Hälfte nicht sicher oder empfehlenswert. Erfreulicherweise gibt es für alle Zwecke sehr gute Produkte – auch aus der Schweiz.

Vorratsdatenspeicherung: Bundesverwaltungsgericht fällt mutloses Urteil

Vor über zwei Jahren hat die Digitale Gesellschaft beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz eingereicht. In der letzten Woche hat dieses nun seinen Entscheid veröffentlicht. Das Gericht hält fest, «dass die Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten der Telekommunikation einen schweren Eingriff in das Recht auf Achtung des Fernmeldeverkehrs und auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, umso mehr als beide Garantien auch für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von grundlegender Bedeutung sind».

Dennoch hält das Gericht die Vorratsdatenspeicherung für nötig, da «eine rückwirkende Überwachung nur möglich ist, wenn Randdaten anlasslos gespeichert und während einer bestimmten Zeit aufbewahrt werden» und gewichtet «mit Blick auf ein offenkundig teilweise gewandeltes gesellschaftliches Bewusstsein im Umgang mit moderner Informationstechnologie» die Interessen der Strafverfolger höher, «bzw. in einer demokratischen Gesellschaft notwendig».

Der entscheidende Punkt der Verhältnismässigkeit des Grund- und Menschenrechtseingriffs wird nicht gewürdigt. Es bleiben knapp 30 Tage für einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Medienkritik: Straffreiheit für Cyberkriminelle?

Der Fall ist spektakulär. Eine Gruppe von jungen Männern verschafft sich mit Phishing die Daten von 130’000 Kreditkarten und stiehlt Millionen. Darunter sind zwar nur 2% der Kreditkarten aus der Schweiz, allerdings beträgt hier schon die Schadenssumme 3.5 Millionen Franken. Die Bundesanwaltschaft lässt Verdächtige im Ausland verhaften und stellt die geständigen Täter vor Gericht. Die Beweislage ist klar. Wieso kam es aber nicht zu einem Urteil?

Das Internet ist global, das Recht weitgehend national. Ohne entsprechende internationale Verträge kann ein Schweizer Gericht nicht dafür garantieren, dass die Täter nicht auch in anderen Ländern belangt werden. Und genau das war die Bedingung für das Geständnis, diesem «Pilot-Prozess» oder eher Versuchsballon der Bundesanwaltschaft. Das Gericht hat lediglich entschieden, dass dies kein gangbarer Weg sei; den Angeklagten steht ein ordentliches Verfahren bevor. Problematisch ist vielmehr, dass ausführliche Berichterstattung über das spektakuläre Verbrechen und die aufwendige Arbeit des abgeblitzten Bundesanwalts Carlo Bulletti kaum Verständnis für die Entscheidung des Gerichts oder die rechtliche Problematik von Cyberkriminalität schafft.

Newsletter abonnieren

Das «Update» berichtet monatlich über die wichtigsten Ereignisse. Jetzt abonnieren – und informiert bleiben:



Die angegebenen Daten werden ausschliesslich für den Versand des Newsletters der Digitalen Gesellschaft verwendet. Dieses Abonnement kann jederzeit widerrufen werden.

(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)