Pressemitteilung vom 10.3.2013
Trotz breiter Kritik in der Vernehmlassung will der Bund nun in der geplanten Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) den Einsatz von Bundestrojanern rechtlich verankern und die verfassungsrechtlich problematische Vorratsdatenspeicherung massiv ausdehnen.
Eine Studie des Max-Planck-Instituts widerlegt die Behauptung, dass die Vorratsdatenspeicherung zu höheren Verbrechens-Aufklärungsquoten führt. Die Aufklärungsraten in der Schweiz sind deutlich niedriger als jene in Deutschland, wo schon heute deutlich viel weniger Überwachung zulässig ist als hierzulande. Dennoch hält der Bundesrat an einer weiteren Ausdehnung der Überwachung fest.
Die Ausweitung des Geltungsbereichs des Überwachungsgesetzes von 50 Access Provider auf sämtliche private und geschäftliche Anbieterinnen von Online-Diensten stellt eine gravierende Erweiterung der Überwachung dar. Gleichwohl kann das Gesetz nicht auf ausländische Anbieterinnen angewendet werden, womit die Nützlichkeit nicht gegeben ist.
Die Digitale Gesellschaft lehnt die Gesetzesrevision ab, weil sie die Grundrechte der EinwohnerInnen der Schweiz verletzt, weil die technisch und rechtlich korrekte Umsetzung nicht garantiert werden kann und damit Missbräuchen Tür und Tor geöffnet werden, und weil sämtliche BürgerInnen auf Vorrat generalverdächtigt werden.