Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung
Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem im Rahmen der Erfassung von Reisebewegungen einsetzt. Da der Geheimdienst die Einsicht in die entsprechenden Dokumente – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.