Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbieterinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.