Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen
Die zuständige Überwachungsbehörde in der Schweiz verweigert die Einsicht in amtliche Dokumente und verschliesst sich der Transparenz – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Leider ist dies kein Einzelfall. Dagegen haben wir eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.