Beiträge zu: Datenschutz
Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing
Der Bundesrat möchte Pilotprojekte zu Mobility-Pricing durchführen, um Erfahrungen zur Lenkung des Verkehrs mithilfe gezielter Abgaben sammeln zu können. Obwohl das hierzu geplante Bundesgesetz den Datenschutz offenkundig tangiert, lässt der Entwurf einiges an Ausführungen zum Datenschutz zu wünschen übrig. Entsprechend haben wir heute zum geplanten Gesetz unsere Stellungnahme abgegeben.
Drohendes Datenschutzdebakel beim digitalisierten Contact Tracing
Die Auseinandersetzung zum Contact Tracing geht in die nächste Runde: Nachdem letztes Jahr ein breiter, öffentlicher Diskurs zum Thema die Medien wochenlang dominierte, herrscht trotz eklatanter Grundrechtsverletzung mehrheitlich Funkstille in der Politik und der Allgemeinheit; nur ein paar Berner Gastronom:innen machen Radau. Bereits vor einem Jahr hat die Digitale Gesellschaft wichtige Grundsätze zum Umgang mit Daten beim Contact Tracing veröffentlicht, die wir nachfolgend entsprechend den Erkenntnissen aus einem Jahr Pandemieerfahrung erneut aufgreifen wollen.
Verurteilung wegen Versand von Massenmails ohne Einwilligung
Wer ungefragt Massenwerbung von Schweizer Spammer zugesendet bekommt, kann sich dagegen mit dem Recht auf Datenauskunft und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wehren. Gegen einen Wiederholungstäter konnte so erneut eine Bestrafung erwirkt werden. Doch die Staatsanwaltschaft wollte (zunächst) das Urteil nicht herausrücken.
Machine-Learning-Leitlinien des Bundes
Der Bund will sich klare Leitplanken beim Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung setzen. Dies ist erfreulich und könnte eine dringend notwendige Regulierung dieser Technologie befördern. Doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass offenbar der Mut fehlt, entscheidende Zielkonflikte klar zu benennen. So werden die wesentlichen Gefahren, etwa des Einsatzes neuronaler Netze oder der Kompetenzauslagerung an private Dienstleister, nicht näher behandelt.
Die Schweiz erhält ein neues Datenschutzgesetz
Das Parlament hat heute nach einer dreijährigen Debatte das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verabschiedet. Nachdem das Gesetzesvorhaben zeitweise zu scheitern drohte, hat sich die Minderheit im Nationalrat und der Ständerat schlussendlich weitgehend durchgesetzt. Dieser Kompromiss wurde heute in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig angenommen. Im Nationalrat hat nur die SVP – mit Ausnahme von Franz Grüter – gegen das Gesetz gestimmt. Prisca Birrer-Heimo von der SP hat sich der Stimme enthalten.
USA bieten kein angemessenes Datenschutzniveau
Im Juli wurde das Privacy Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt, das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den Ländern regelte. Nun zieht auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte nach und streicht die USA von der Liste der Staaten mit «bedingt angemessenem Datenschutz». Dies hat weitreichende Konsequenzen für Schweizer Firmen.
Digitale Gesellschaft fordert angemessenen Datenschutz
In der heute beginnenden Herbstsession soll das neue Datenschutzgesetz verabschiedet werden. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat jedoch einen Kompromissvorschlag zum Profiling erneut abgelehnt. Allerdings wäre selbst dieser nicht ausreichend, um ein gleichwertiges Schutzniveau im Vergleich zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu schaffen, da ein Widerspruchsrecht fehlt. Dieses wäre erforderlich, damit die Schweiz einen angemessenen Datenschutz gewährleistet und Teil des europäischen Datenraums bleiben kann.
Videokampagne zum Thema Datenschutz
«Think Twice» ist eine Videokampange zum Thema Datenschutz, die gemeinsam mit dem Jugendrat Brig-Glis und Lebensfilm.ch geschaffen wurde. Die Kampagne richtet sich speziell an Jugendliche, mit dem Ziel, zu informieren und auf konkrete Probleme hinzuweisen. Vor eine Woche wurden drei Kurzfilme veröffentlicht, die im Rahmen dieses Projektes entstanden sind.
Für einen angemessenen Datenschutz braucht es ein Widerspruchsrecht zum Profiling
Das neue Datenschutzgesetz soll nach drei Jahren Ratsdebatte verabschiedet werden. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat allerdings anfangs Juli erneut einen Kompromissvorschlag zum Profiling abgelehnt. Sie sieht einen unnötigen «Swiss Finish». Doch selbst dieser Kompromiss ist nicht ausreichend, um ein gleichwertiges Schutzniveau im Vergleich zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schaffen, da ein Widerspruchsrecht fehlt. Dieses ist nötig, damit die Schweiz auch weiterhin einen angemessenen Datenschutz hat und Teil des europäischen Datenraums bleibt.