Dossier

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

In der Schweiz müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen, z.B. wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für… mehr

Unbedingt NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Digitale Schurkenstaat-Gefahr

Das Bild zeigt, wie mit einer Kreissäge das Wort „DATENSCHUTZ“ zwischen „DATEN“ und „SCHUTZ“ durchtrennt wird.

Ein Artikel der «Republik» erläutert, wie man in persönlichen Gesprächen die von der «Selbstbestimmungsinitiative» ausgehende Gefahr für die Menschenrechte erklären kann. Diese Gefahr ist gerade auch im Bereich der digitalen Freiheitsrechte besonders akut.

Definition des Fernmeldedienstes gemäss FMG und BÜPF

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbie­terinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst am Bundesverwaltungsgericht

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht: <br />Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.

Überwachungsgesetz BÜPF

Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten

Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten

Kaum ist das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF in Kraft, möchte die zuständige Überwachungsbehörde den Geltungsbereich weiter ausdehnen. So sollen gemäss einem neuen Merkblatt auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen wie Fernmeldedienste behandelt werden – und das Gesetz selbst für Firmen im Ausland gelten. Dies passt nicht zum Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen das Territorialitätsprinzip.

Jetzt unterschreiben

Referendum gegen die Überwachung von Versicherten

Referendum gegen die Überwachung von Versicherten

Versicherungsdetektive sollen verdächtigte Personen verdeckt observieren und mittels Bild- und Tonaufzeichnungen – von öffentlich zugänglichen Orten aus selbst in Privaträumen – bespitzeln können. Nein zur Überwachung von Versicherten, jetzt unterschreiben!

Vernehmlassung

Stellungnahme zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT)

Stellungnahme zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT)

Die Digitale Gesellschaft lehnt den Entwurf zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) vollumfänglich ab: Die Schweiz hat in jüngster Zeit mehrere scharfe Instrumente für die Terrorbekämpfung neu geschaffen. Nun sollen unter anderem der «Gefährder» und die elektronische Fussfessel eingeführt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso es zusätzliche Massnahmen braucht, die zudem die Gefahr bergen, die präventive Arbeit zu bedrohen.