Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten
Kaum ist das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF in Kraft, möchte die zuständige Überwachungsbehörde den Geltungsbereich weiter ausdehnen. So sollen gemäss einem neuen Merkblatt auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen wie Fernmeldedienste behandelt werden – und das Gesetz selbst für Firmen im Ausland gelten. Dies passt nicht zum Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen das Territorialitätsprinzip.