Beiträge zu: Überwachung
Stellungnahme zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT)
Die Digitale Gesellschaft lehnt den Entwurf zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) vollumfänglich ab: Die Schweiz hat in jüngster Zeit mehrere scharfe Instrumente für die Terrorbekämpfung neu geschaffen. Nun sollen unter anderem der «Gefährder» und die elektronische Fussfessel eingeführt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso es zusätzliche Massnahmen braucht, die zudem die Gefahr bergen, die präventive Arbeit zu bedrohen.
Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.
Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung
Das neue Nachrichtendienstgesetz erlaubt dem Schweizerischen Geheimdienst ein umfassendes Abhören und Durchsuchen unserer Internetkommunikation. Auch Google, Facebook und Microsoft bieten ihre kostenlosen Dienste nicht selbstlos an. Und zusätzlich sind auch Kriminelle an möglichst vielen Personendaten interessiert. Zusammen mit der WOZ und dem CCC-CH haben wir daher einen Ratgeber zur Digitalen Selbstverteidigung erstellt. Dieser soll den LeserInnen ermöglichen, die Privatsphäre im Internet mit einfachen Mitteln besser zu schützen.
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.
Società Digitale ha depositato un ricorso contro l’introduzione dell’esplorazione dei segnali via cavo
Con l’esplorazione dei segnali via cavo, tutti e tutte si ritrovano sospettati: viene sottoposto a sorveglianza chiunque utilizzi Internet per navigare o per telefonare. Si tratta di una immotivata sorveglianza di massa che si traduce in una pesante violazione del diritto fondamentale alla privacy. Il segreto professionale di avvocati, medici e giornalisti viene di fatto vanificato. L’esplorazione dei segnali via cavo viola il principio di presunzione di innocenza e quello di proporzionalità. Per questo Società Digitale ha depositato un ricorso contro l’esplorazione dei segnali via cavo, così come contro lo sfruttamento già in vigore dei segnali satellitari e delle comunicazioni radio.
Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit GnuPG ‒ die Wahl der Schlüsselparameter
GnuPG, als Softwareimplementation des offenen Standards OpenPGP, bietet viele Konfigurationsparameter, was die Software einerseits mächtig und vielfältig einsetzbar macht, andererseits aber auch ein grosses Fehlerpotential birgt. Dieser Artikel, der sich an erfahrenere Personen richtet, möchte einige Denkanstösse geben, um Fallstricke bei der Wahl der Schlüsselparameter zu vermeiden.
Schweizer Parlament will Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten
Gemäss Bundesrat und Parlament soll eine Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten eingeführt werden. Die Daten sollen von den Luftverkehrsunternehmen für sechs Monate vorgehalten und rein «auf Verlangen» den Behörden ausgehändigt werden. Sie können auch bereits präventiv zur Verhinderung von möglichen Straftaten angefordert werden. Zudem ist nicht geklärt, und damit auch nicht ausgeschlossen, dass die Daten in einem Push-Verfahren herausverlangt werden können.
Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz
Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.