Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz
Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Am 24. Dezember 2022 haben wir unsere ausführliche Replik auf die Stellungnahme des Geheimdienstes eingereicht.