Beiträge zu: Überwachung
Verbot des Einsatzes von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum
Wir haben das Recht, uns frei und unerkannt im öffentlichen Raum zu bewegen. Doch automatische Gesichtserkennung macht es möglich, dass man uns auf der Strasse jederzeit persönlich identifiziert. Eine solche Massenüberwachung wollen wir verhindern. Deshalb setzen wir uns für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein. Ein Positionspapier erläutert, welche Herausforderungen biometrische Erkennungssysteme im öffentlichen Raum mit sich bringen, was dies für unsere Grundrechte bedeutet, und aus welchen Gründen ein Verbot angezeigt ist.
Weiterhin keine Einsicht in die Urteile des Zwangsmassnahmengerichts vom Kanton Zürich
Im Nachgang an die Verleihung der Big Brother Awards 2019 hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich in Aussicht gestellt, Einsicht in die Urteile zum Einsatz von Staatstrojanern, IMSI-Catchern und der «Server-Überwachung» zu gewähren sowie eine Praxisänderung zu prüfen. Leider hat sich das Gericht dann doch nicht bewegt. Nun haben wir ein neues Einsichtsgesuch gestellt und nochmals verlangt, die Praxis verfassungsgemäss anzupassen – und veröffentlichen den vorläufigen (abschlägigen) Schriftenwechsel.
Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück
Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.
Grundrechte schützen – Gesichtserkennung stoppen!
Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen breitet sich derzeit in Europa rasant aus. Gesetzliche Schranken gegen die Überwachung mittels Gesichtserkennung fehlen. Ein Bündnis aus Amnesty International, AlgorithmWatch CH und der Digitalen Gesellschaft fordert daher ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung in der Schweiz. Gemeinsam lancieren die Organisationen eine Petition für ein solches Verbot und unterstützen damit Vorstösse in den Städten Zürich und Lausanne.
Mit der Verordnung zum PMT droht eine noch invasivere Überwachung
Der Bundesrat will der Polizei auf Verordnungsstufe Mittel zur Kontrolle und Überwachung mutmasslicher «Gefährder:innen» zur Verfügung stellen, die über das bereits grundrechtsfeindliche Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT) hinausgehen. Mit der Umsetzung des PMT drohen daher weitere Eingriffe in die Menschenrechte. Davor warnt eine Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Snowden teilweise Recht
Vor knapp drei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention durch die vom Whistleblower Edward Snowden aufgedeckte Massenüberwachung der britischen Regierung verletzt wurde. Deswegen hat das Gericht nun neue Anforderungen an solche Überwachungsmassnahmen gestellt, lässt sie jedoch weiterhin prinzipiell zu. Ob und wie dieses Urteil zu wirksamem Grundrechtsschutz verhilft wird erst die Praxis zeigen können.
Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung
Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.
Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig
Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.
Warum wir ein wirksames Verbot biometrischer Massenüberwachung brauchen
Man hört es oft: «Gesichtserkennung von ganzen Bevölkerungen? Aber das gibt es doch nur in China.» Doch in den letzten Jahren wurden im Rekordtempo Überwachungstechnologien zur Marktreife entwickelt, die einzigartige, persönliche und oft unveränderliche Daten über unsere Körper und unser Verhalten sammeln und verarbeiten, während wir unserem täglichen Leben nachgehen. Das ist biometrische Massenüberwachung – die wir im Folgenden dokumentieren.