Die Digitale Gesellschaft schaut genau hin, vom Gesetzesentwurf bis zum Gerichtsentscheid. Strategische Rechtsverfahren dauern in der Regel lange und kosten viel Geld. Die aktuell vorhandene Reserve dafür ging zur Neige. Für bereits bestehende und künftige Verfahren konnten wir letztes Jahr 26’693 Franken sammeln. Allen Spender:innen möchten wir hiermit herzlich danken! 

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Seit ihrer Gründung 2011 verteidigt die Digitale Gesellschaft Menschen-, Konsument:innen- und Bürger:innenrechte. Juristische Expertise ist deshalb eine unserer wichtigsten Kernkompetenzen. Unsere kleine, aber feine Rechtsabteilung ist bei allen Vernehmlassungen involviert, die wir auf Bundes- und Kantonsebene einreichen. Sie führt verschiedene Rechtsverfahren durch, die bei erfolgreichem Ausgang unser aller Rechte stärken werden. Sei es beim Verfassen von Briefvorlagen für unseren Datenauskunftsgenerator, bei der Prüfung einer Änderung der Bundesverfassung für einen modernen Datenschutz, bei Stellungnahmen zuhanden der Politik und Behörden: Immer steht sie mit ihrem spezialisierten Fachwissen im Dienste der Betroffenen.

Besonders zeit- und kostenintensiv sind dabei strategische Rechtsverfahren: Sie müssen über mehrere Instanzen geführt werden und dauern oft mehrere Jahre. Für die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung haben wir seit 2014 zum Beispiel 42’801.15, für diejenige gegen die Kabelaufklärung bis jetzt 38’099.30 Franken ausgegeben. Selbst «kleinere» Verfahren können Kosten bis zu 10’000 Franken verursachen. Um laufende Verfahren weiter zu führen und anstehende Gesuche einzureichen, ist es deshalb nötig, unsere zur Neige gehende Reserve aufzustocken.

Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz nahm 2014 seinen Anfang. 2018 lehnte das Bundesgericht die Beschwerde ab, daraufhin gelangten sechs Mitglieder der Digitalen Gesellschaft an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Alle europäischen Verfassungsgerichte, welche eine vergleichbare Regelung zu prüfen hatten, haben die Vorratsdatenspeicherung als unrechtmässigen Eingriff in die Grundrechte eingestuft und aufgehoben, ebenso der Gerichtshof der EU (EuGH). Auch der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich bereits 2014 kritisch zur Vorratsdatenspeicherung. Die Beschwerdeführenden rechnen sich entsprechend gute Chancen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus.

☛ Zum Dossier «Vorratsdatenspeicherung»

Beschwerde zur Kabelaufklärung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die an den internationalen Glasfaserkabeln ansetzt. Sie wurde in der Schweiz 2017 mit dem neue Nachrichtendienstgesetz legalisiert und ermöglicht dem Geheimdienst das stichwortartige Durchsuchen der Telekommunikation. Sie betrifft uns alle und verletzt daher das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre schwerwiegend. Die Digitale Gesellschaft hat deshalb gemeinsam mit sieben Privatpersonen eine strategische Klage eingereicht und will wissen, um welche Datenmengen es sich handelt, welche Internet-Verbindungen («Kabel») und welche Telekom-Unternehmen betroffen sind, und wie allfällige Filter funktionieren. Vor dem Bundesgericht hat sie Recht erhalten, nun muss das Bundes­verwaltungsgericht prüfen, ob die Kabelaufklärung in letzter Konsequenz einzustellen ist.

☛ Zum Dossier «Kabelaufklärung»

Beschwerde gegen die Beschaffung von «Justitia.Swiss»

Die geplante Plattform «Justitia.Swiss» soll den Informationsaustausch zwischen allen an Justizverfahren beteiligten Stellen digitalisieren und vereinfachen. Ein entsprechendes Gesetz steckt zur Zeit immer noch in der parlamentarischen Beratung. Dies hinderte die Verantwortlichen des Projekts «Justitia 4.0» jedoch nicht daran, die Plattform bereits auszuschreiben. Gemäss Pflichtenheft sollen 2024 bereits 200’000 Akten im System gespeichert sein – und dies ohne gesetzliche Grundlage. Dagegen haben die Digitale Gesellschaft und ein IT-Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dieses ging auf die Beschwerden wegen fehlender Beschwerdelegitimation nicht ein. Wir konnten das Urteil aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten leider nicht weiterziehen.

☛ Zum Dossier «Justitia.Swiss»

Gesuche nach Öffentlichkeitsgesetz

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. So steht es im Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ). Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte in ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungs­system einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt.

☛ Zum Blogeintrag

Weit über 90 Prozent aller Anträge der Staatsanwaltschaften werden vom Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen. Gleichzeitig sind die Verfahren nicht öffentlich, und selbst die Entscheide werden nicht veröffentlicht. Damit agiert das Gericht im Geheimen und ohne Kontrolle. Die Digitale Gesellschaft stellte deshalb ein Gesuch um Einsicht an das Obergericht des Kantons Zürich, das abgelehnt wurde. Die Digitale Gesellschaft hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen, und will stattdessen entsprechende Gesuche in andere Kantone einreichen.

☛ Zum Blogeintrag