Der Datenschutz ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Einerseits sind wir uns bewusst, dass unsere persönlichen Daten wertvoll und schützenswert sind. Andererseits fühlen wir uns oft überfordert, wenn es darum geht, unsere Privatsphäre im digitalen Raum zu schützen. Die Digitale Gesellschaft engagiert sich seit ihrer Gründung 2011 für den Schutz der Privatsphäre, welcher sich in den letzten Jahren zu einer breiteren gesellschaftlichen und ethischen Auseinandersetzung entwickelt hat. Die Digitale Gesellschaft setzt sich für einen wirksamen Datenschutz ein, der auf einem grundlegend neuem Konzept basiert und die Betroffenen und die Gesellschaft vor Schäden bewahrt. Das Datenschutz-Konzept bietet dabei auch die Grundlage für einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und die Sekundärnutzung von Daten.
Beim Datenschutz ist eine ambivalente Haltung verbreitet: Einerseits sind wir uns des Wertes unserer persönlichen Daten bewusst und haben manchmal das Gefühl, dass unsere Privatsphäre gefährdet ist. Andererseits kommen viele zur Überzeugung, dass Datenschutz zu kompliziert wäre, um ihn aktiv zu gestalten.
Der Schutz der Privatsphäre gehört seit der Gründung im Jahre 2011 zu den Grundanliegen der Digitalen Gesellschaft. Die Diskussion über Datenschutz hat sich von einer eher technischen und rechtlichen Debatte hin zu einer breiteren gesellschaftlichen und ethischen Auseinandersetzung entwickelt, die viele Aspekte des modernen Lebens betrifft. Mit dem Aufkommen neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Big Data sind die Diskussionen über Datenschutz noch komplexer geworden. Und damit auch ein wachsender Anteil der Bevölkerung, der sich überfordert fühlt, und der trotz Interesse an Datenschutz bei der Nutzung diverser Dienste den Bestimmungen von Grosskonzernen resigniert und ungelesen zustimmt.
Im Sinne eines Bürgerinnen- und Konsumentenschutzes engagiert sich die Digitale Gesellschaft als gemeinnütziger Verein auch auf politischer Ebene zum Datenschutz, am Beispiel einer umfangreichen Stellungnahme 2017 zu den Änderungsplänen in der Revision des damals seit 25 Jahren geltenden Datenschutzgesetzes. Die resultierende Totalrevision wurde schlussendlich 2021 durch das Parlament verabschiedet. In einer erneuten Stellungnahme wurde die Bedeutung eines angepassten und zeitgemässen Datenschutzes sowie die Entwicklungen im europäischen Recht, wie der Einführung der EU-DSGVO herausgehoben. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das schweizerische Datenschutzrecht auch nach der Revision viel Potential hat, den Datenschutz der betroffenen Personen zu verbessern.
In zahlreichen Diskussionen und Veranstaltungen wie einer ersten Ausgabe des Datenschutz-Festivals reifte die Überzeugung, dass ein wirksamer Datenschutz auf einem grundlegend neuem Datenschutz-Konzept basieren muss, um die Betroffenen und die Gesellschaft vor Schäden zu bewahren. Dabei sind Datenschutz und Datennutzung kein Widerspruch – im Gegenteil: sie bedingen einander. Dabei ist das Vertrauen der Bevölkerung als direkt Betroffene von entscheidender Bedeutung. Dieses nötige Vertrauen in eine Datennutzung muss durch einen verlässlich sorgsamen Umgang mit Personendaten und grösstmögliche Transparenz gestärkt werden.
Ausgehend von der Kritik am zu wenig spezifischen Zweck des Datenschutzgesetzes und seinem unklaren Schutzbereich wurden konkrete Schutzziele formuliert und zu einem Datenschutz-Konzept ausgebaut. Am 2. Datenschutz-Festival 2023 wurde dieses erstmals einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert. Wegweisend ist dabei neben einem wirksamen und zielgerichteten Datenschutz auch eine Eignung für einen Rechtsrahmen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz und eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten. Die Fortentwicklung dieser Konzepte und Schutzziele wurden mit Kampagnen in Sozialen Medien und in einem Format eines World-Cafés am 3. Datenschutz-Festival mit Interessierten aus der Bevölkerung geteilt.
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten wird auch das Datenschutz-Konzept in weiteren Anwendungsbereichen und Bevölkerungsgruppen überprüft und angepasst. Als Vision für die Zukunft bildet das Datenschutz-Konzept die Grundlage für kommende richtungsweisende Entscheide in der Politik.
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