Kabelaufklärung

Meubles fiches Institut de France
KoS, CC BY-SA 3.0

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die an den internationalen Glasfaserkabeln ansetzt. Sie wurde in der Schweiz 2017 mit dem neue Nachrichtendienstgesetz legalisiert und ermöglicht dem Geheimdienst das stichwortartige Durchsuchen der Telekommunikation. Die Digitale Gesellschaft hat gegen diese Massenüberwachung eine strategische Klage eingereicht.

Kabelaufklärung ist Massenüberwachung. Sie ermöglicht dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB; Geheimdienst der Schweiz) das stichwortartige Durchsuchen der gesamten unverschlüsselten Telekommunikation, die über internationale Glasfaserkabel läuft. Die meiste Internet-Kommunikation der Schweizer Bevölkerung führt über ausländische Server und Netzwerke. Somit sind alle Menschen von dieser Überwachung betroffen, die sich in der Schweiz befinden und sich im Internet bewegen.

Die Digitale Gesellschaft hat die Fragen rund um die Umsetzung und der Wirkung/Funktion der Kabelaufklärung zusammengefasst. Ebenso erstellte sie eine Kurzanleitung zur digitalen Selbstverteidigung, welche einfache und praktische Tipps aufzeigt, wie man sich vor Überwachung weitgehend schützen kann.

Die Kabelaufklärung wird vom NDB zurzeit eingesetzt, wie es 2019 im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) offiziell bestätigt wurde.

Bereits 2017 reichte die Digitale Gesellschaft gemeinsam mit sieben Privatpersonen eine Beschwerde gegen die Kabelaufklärung ein. Nachdem 2020 das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen hat, muss das Bundesverwaltungsgericht nun untersuchen, ob die Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt, und ob letztlich eine Einstellung der Massenüberwachung mittels Kabelaufklärung für einen wirksamen Grundrechtsschutz nötig ist.

Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht hat die Digitale Gesellschaft nachgewiesen, dass die Daten aus der Kabelaufklärung nach der Durchsuchung nicht etwa gelöscht, sondern für sogenannte Retrosuchen aufbewahrt werden. Zudem werden auch rein inländische Glasfasern vom Geheimdienst überwacht.

Weiterführende Informationen:


Kabelaufklärung durch Geheimdienst

«Bundesverwaltungsgericht muss Praxis genauer untersuchen, sich ein unabhängiges Bild machen – und der Massenüberwachung ein Ende setzen»

«Bundesverwaltungsgericht muss Praxis genauer untersuchen, sich ein unabhängiges Bild machen – und der Massenüberwachung ein Ende setzen»

Alle Menschen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Bei der Kabelaufklärung wird die Kommunikation zwischen der Schweiz und anderen Ländern nach geheimen Stichworten durchsucht. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht verharmlost der Geheimdienst allerdings seine Massenüberwachung und versucht, seine entsprechende Praxis geheim zuhalten. Dennoch konnte die Digitale Gesellschaft in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2024 nachweisen, dass auch rein inländische Glasfasern vom Geheimdienst überwacht werden.

Dienst Cyber hat sich einlässlich zu äussern

Jüngster Schriftenwechsel im Verfahren gegen die Kabelaufklärung

Jüngster Schriftenwechsel im Verfahren gegen die Kabelaufklärung

Anfangs Januar haben wir im Rahmen der Berichterstattung über die Kabelaufklärung in der Republik den Schriftenwechsel im Verfahren am Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht, der interessante Einblicke in die Überwachungstätigkeiten des Geheimdienstes und des Dienstes für Cyber und elektromagnetische Aktionen (CEA) lieferte. Nun haben wir weitere Stellungnahmen und eine Verfügung des Gerichtes erhalten.

Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabel­aufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwal­tungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel – und bringt dennoch Interessantes zu Tage.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.

Kabelaufklärung

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Massenüberwachung gut

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Massenüberwachung gut

Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen.

Kabelaufklärung

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst am Bundesverwaltungsgericht

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht: <br />Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.