Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Bild: Paragraf At Email / Pixabay, Lizenz

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll bereits ab Ende nächstem Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage verabschiedet werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess auf den Kopf gestellt. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben; diese aber nach einem Nichteintretensentscheid nicht weitergezogen.

Das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll den Aktenaustausch zwischen den an Justizverfahren beteiligten Parteien und den Gerichten, Staatsanwalt­schaften und Justizvollzugsbehörden digitalisieren und vereinfachen. Im Frühling 2021 hat die Digitale Gesellschaft eine kritische Stellungnahme zum geplanten Gesetz veröffentlicht, da es nur eine oberflächliche Digitalisierung schafft und grundsätzliche Prinzipien im Bereich Datenschutz und Datensicherheit aussen vor lässt.

Im Sommer 2022 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das zuständige Departement beauftragt, bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dabei soll es auch eine gewichtige Änderung geben. Neu wird es keine einzelne, zentrale Plattform «Justitia.Swiss» – sondern (mindestens potenziell) zusätzlich verschiedene kantonale Plattformen – geben.

Mit der Inkraftsetzung des BEKJ ist frühestens 2025 zu rechnen. Dies hindert die Verantwortlichen des Projekts «Justitia 4.0» jedoch nicht daran, bereits Tatsachen zu schaffen. Trotz Kritik an der Vorgehensweise wurde die neue Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz bereits ausgeschrieben. Nun haben Zühlke und ELCA den Zuschlag für die Entwicklung bzw. den technischen Betrieb der Plattform erhalten.

Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben; diese aber nach einem Nichteintretensentscheid aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten nicht weitergezogen.


Öffentlichkeitsgesetz

Detailspezifikationen zur Ausschreibung von «Justitia.Swiss»

Detailspezifikationen zur Ausschreibung von «Justitia.Swiss»

Gemäss Bundesrat soll es (nun doch) keine einzelne, zentrale Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz geben. Doch bevor das entsprechende Gesetz überhaupt in die Räte kommt, soll die Plattform «Justitia.Swiss» bereits aufgebaut werden: Für die Entwicklung und den technischen Betrieb haben Zühlke und ELCA jüngst den Zuschlag erhalten. Wir veröffentlichen die Detailspezifikationen aus den Ausschreibungsunterlagen zur zweiten Ausschreibungsgrunde.

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Mit Urteil vom 3. Januar 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nicht auf die von der Digitalen Gesellschaft und einem IT-Unternehmen erhobene Beschwerde vom 7. August 2021 gegen die auf SIMAP publizierte Ausschreibung zu Justitia.Swiss einzutreten. Es begründet seinen Entscheid mit der fehlenden Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden. Den Entscheid haben wir nicht angefochten

Öffentlichkeitsgesetz

Dokumente zum Werdegang von Justitia.Swiss

Dokumente zum Werdegang von Justitia.Swiss

Parallel zur Beschwerde gegen die Ausschreibung von Justitia.Swiss haben wir unter Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Dokumente zum Werdegang des Projekts von zwei beteiligten Stellen verlangt – und auch erhalten.

Stellungnahme zum BEKJ

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll den Aktenaustausch zwischen den an Justizverfahren beteiligten Parteien und den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden digitalisieren und vereinfachen. Das Gesetz schafft jedoch nur einen oberflächliche Digitalisierung und lässt grundsätzliche Prinzipien im Bereich Datenschutz und Datensicherheit komplett aussen vor.