Grundrechte wahren!
Das Nachrichtendienst-Gesetz (NDG) soll revidiert werden und der Geheimdienst neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Gegen die Gesetzesrevision wehren wir uns zusammen mit anderen Schweizer NGOs. Für die Koordination und die Kampagne konnten wir 15’357.20 Franken sammeln. Vielen Dank dafür!
Wir alle haben Geheimnisse – und ein Recht auf deren Schutz. Die Achtung unseres Privat- und Familienlebens, unserer Wohnung und unserer Korrespondenz ist durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) geschützt. Seit mindestens 2017 wird der Internetverkehr jedoch von uns allen mittels der sogenannter Kabelaufklärung massenhaft mitgelesen, ausgewertet und für spätere Auswertungen durch die Schweizer Armee und den Geheimdienst gespeichert. Immer wieder wird betont, die Kabelaufklärung sei ein Mittel der Auslandsaufklärung. Da jedoch die grosse Mehrheit der Internetkommunikation in der Schweiz über ausländische Server und Netzwerke läuft, sind wir alle von dieser Überwachung betroffen.
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Die Überwacher zurückbinden
Schon 2022 wollte der Bundesrat mit der Revision des NDG dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erlauben, unter erleichterten Bedingungen mehr Personengruppen mittels neuer Methoden zu überwachen. Nachdem 1’200 Seiten Vernehmlassungsantworten zusammen gekommen waren, schob der Bundesrat das Vorhaben auf die lange Bank. Ende 2023 stellte er wiederum eine Zusatzvernehmlassung in Aussicht. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft dürften somit 2025 an das Parlament überwiesen werden. Ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss unter dem Dach der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, dem Amnesty International Schweiz, die Demokratischen Jurist:innen Schweiz, die Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch und Public Eye angehören, verfolgt das Geschehen genau und bereitet sich vor, diesen abermaligen Angriff auf unsere Freiheitsrechte abzuwehren.
Am 19. März 2024 überreichten wir zusammen mit Campax eine Petition zur Abschaffung der Kabelaufklärung mit 10’000 Unterschriften. Seit 2021 ist bereits eine Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Anfang 2024 traten überdies drei Verordnungsänderungen zur Fernmeldeüberwachung in Kraft, wonach ursprünglich unter anderem Anwendungen wie Whatsapp, Threema oder Signal verpflichtet werden sollten, die Verschlüsselung zur Gewährleistung der Vertraulichkeit der Nachrichten zu entfernen. Darauf verzichtet der Bundesrat – vorerst – aufgrund der massiven Kritiken in der Vernehmlassung.
Um die Datengier der Überwacher zurückzubinden, braucht es viel Arbeit, die grösstenteils freiwillig geleistet wird. Für deren Koordination haben die in der AG Revision Nachrichtendienstgesetz der NGO-Plattform Menschenrechte zusammengeschlossenen Organisationen eine Person zu einem 20%-Pensum angestellt. Zu deren Entlöhnung und für Sachausgaben bis Ende 2025 wurden etwas mehr als 60’000 Franken veranschlagt. Davon fehlen zur Zeit 17’500 Franken, zuzüglich 2’500 Franken für diese Kampagne benötigen wir dringend 20’000 Franken. Denn die Pläne von Bundesrat und Geheimdienst gehen weit über das bisher «Erreichte» hinaus:
Berufsgeheimnis unterlaufen?
Dank international geführten Medienrecherchen wissen wir, dass der Dienst Cyber der Schweizer Armee seit längerem sogenannte Staatstrojaner verwendet. Journalisten und Anwältinnen haben in den letzten drei Jahren gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz mehrere Gesuche eingereicht, um etwas Licht auf die Beschaffung und die Nutzung von Spyware durch den Bund werfen zu können. Das Fedpol und der Nachrichtendienst liessen bisher all diese Gesuche abblitzen.
2022 wollte der Geheimdienst erreichen, dass der bislang garantierte absolute Schutz des Berufsgeheimnisses aufgeweicht wird: Künftig sollen Seelsorger, Anwältinnen und Medienleute überwacht oder ausspioniert werden können, nicht nur, wenn sie selber eine Bedrohung darstellen, sondern auch, wenn sie in Kontakt sind mit einer Person, die vom NDB verdächtigt wird.
Zuerst sammeln, dann prüfen?
Aktuell sind dem NDB Schranken bei der Datenbeschaffung gesetzt: Er darf keine «Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz» beschaffen und bearbeiten, es sei denn, dass «konkrete Anhaltspunkte» vorliegen, dass diese Rechte ausgeübt werden, «um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen».
Neu soll der Geheimdienst auch Informationen über die Ausübung politischer Rechte als sogenannte «Rohdaten» ohne Einschränkungen sammeln dürfen. Erst danach müssten diese zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelten Daten daraufhin geprüft werden, ob sie zu Recht gesammelt wurden. Jegliche öffentliche Aufrufe zu Kundgebungen, politischen Veranstaltungen, Versammlungen oder spontanen Aktivitäten könnten damit erst einmal gespeichert werden.
Gesinnungsschnüffelei ausweiten?
Bereits heute sammelt der Geheimdienst systematisch und unrechtmässig Daten über Personen und Organisationen, welche weder gewalttätig noch extremistisch sind. Bereits 2019 hat das Parlament festgestellt, dass der NDB Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben beschafft und bearbeitet. Anstatt dies wirkungsvoll zu unterbinden, beabsichtigt der Bund nun, auch sogenannte genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (auch zur Beobachtung von «gewalttätigem Extremismus») zuzulassen. Dazu gehören:
- die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
- der Einsatz von Wanzen,
- der Einsatz von IMSI-Catchern
- der Einsatz von Staatstrojanern
- das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke sowie
- das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen.
Kontrollen abschaffen?
Zudem soll die gerichtliche und bundesrätliche Kontrolle geschwächt werden: eine Verlängerung genehmigungspflichtiger Massnahmen würde nicht mehr zwingend von der gesamten Sicherheitsdelegation des Bundesrates, sondern nur noch nachträglich vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) genehmigt. Der NDB dürfte demnach zwischen dem Ende der laufenden Genehmigungsverfügung und des neuen BVGer-Entscheids Personen und Organisationen quasi genehmigungslos weiterhin überwachen. Die nachträgliche Information der überwachten Personen soll zudem einfacher und länger aufgeschoben werden, oder aber es soll (neu) komplett darauf verzichtet werden können. Den Überwachten würden damit sämtliche Beschwerdemöglichkeiten entzogen.
Auskunft verweigern, einschränken, aufschieben?
Bereits heute ist die Auskunftspraxis des NDB intransparent, ungenügend und eher willkürlich. Oft erteilt er lediglich Einsicht mit einer von ihm zusammengestellten Liste über die bei ihm gespeicherten Einträge. Die dazu gehörenden Unterlagen werden nicht zugestellt, so dass eine Überprüfung darüber, ob man vollständige Einsicht erhalten hat, unmöglich ist. Eine Auskunft muss von Gesetzes wegen innert 30 Tagen erfolgen; der Geheimdienst braucht hierzu aber meist fast ein Jahr – und gewährt dabei nur Einsicht in Einträge bis zum Datum des Eingang des Gesuchs, also in solche, die bereits mehr als ein Jahr alt sind.
Anstatt die Auskunftspraxis transparenter zu gestalten und zu vereinfachen, soll die Beschwerdemöglichkeit neu via Verwaltungsgericht für gewisse Auskünfte und Mitteilungen (Auskunftsverweigerung, Einschränkung oder Aufschub) ganz abgeschafft werden, was gegen die EMRK und die BV verstösst. Bereits seit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes besteht die Auffassung, dass Organisationen, geschweige denn lose Bündnisse, kein Beschwerderecht mehr haben. Insofern müsste das Auskunftsrecht im NDG nicht nur geklärt, sondern ausgebaut werden.
Biometrische Daten bearbeiten?
Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes (AB-ND) deckte in ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem einsetzt und biometrische Daten bearbeitet. Mit dem System könnten Bilderprofile erstellt und mit weiteren Daten angereichert werden. Die AB-ND sieht darin die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen. Mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) hat die Digitale Gesellschaft daher ein Gesuch um Einsicht in die vom Geheimdienst erstellte Rechtsgrundlagenanalyse und das Bearbeitungsreglement gestellt. Der Geheimdienst verweigerte jedoch diese Einsicht, worauf wir Beschwerde am BVGer eingereicht haben. Der Entscheid ist zur Zeit noch hängig.
Biometrische Daten werden gemäss dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) als besonders schützenswerte Personendaten eingeordnet. Diese dürfen von staatlichen Stellen nur bearbeitet werden, wenn eine klare gesetzliche Grundlage dafür besteht: Die Massnahme muss verhältnismässig ausgestaltet werden und den Betroffenen die Möglichkeit geben zu erkennen, unter welchen Bedingungen und durch welches Handeln sie von staatlichen Überwachungsmassnahmen betroffen sein können. Eine solche gesetzliche Grundlage besteht im NDG zur Zeit nicht und ist in der anstehenden Revision nicht geplant. Allein dass eine Rechtsgrundlagenanalyse benötigt wird, zeigt im Grunde schon, dass keine genügend klare Rechtsgrundlage für die Gesichtserkennung vorhanden ist. Dessen ungeachtet sind die Einwohner:innen der Schweiz aber von der Gesichtserkennung betroffen.