Vorwort
2024 war ein wichtiges und erfolgreiches Jahr für die Digitale Gesellschaft.
Gleich zum Jahresbeginn sorgte die Artikelserie «Surveillance fédérale» von Adrienne Fichter in der Republik für viel Aufmerksamkeit. Die Recherche über die Praxis der Kabelaufklärung, die über unser strategisches Gerichtsverfahren ans Licht gekommen ist, hat allein zu über 25 Folgeartikel geführt. Der aufwändige Schriftenwechsel am Bundesverwaltungsgericht hat uns dann noch bis Mitte Jahr beschäftigt.
Nach dem erfolgreichen Referendum hat die neue Vorlage zur E-ID die berechtigten Anliegen der Zivilgesellschaft nach digitaler Selbstbestimmung, Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik aufgenommen. Trotzdem gab es im Entwurf auch Schattenseiten. Entsprechend engagiert haben wir uns auch 2024 noch in die Debatte eingebracht und Nachbesserungen bei den Themen Identitätsprüfung, Überidentifikation, Open-Source-Software sowie Zweckbindung erreicht. Dies ist ein grosser Erfolg.
Zudem haben wir die Debatten rund um Datenschutz, Datennutzung und die Regulierung von Künstlicher Intelligenz durch das ganze Jahr begleitet. Genau zur richtigen Zeit konnten wir unser überarbeitetes Positionspapier zur Regulierung von Automated Decision-Making Systemen (ADMS) veröffentlichen und dem zuständigen Bundesrat präsentieren.
Zu erwähnen sind auch unsere Frühjahres- und Herbsttreffen, die der Koordination der aktiven Mitglieder, der Fachgruppen und unseren Tätigkeiten dienen. Die Treffen haben 2024 in einem neuen Format und erstmalig zweisprachig stattgefunden. Mittlerweile zählt unser Verein auch fast 1'200 Mitglieder, von denen viele in unterschiedlicher Form zu unseren Vereinstätigkeiten beitragen.
Es freut uns sehr, diesen neunten Jahresbericht zu veröffentlichen. Gemeinsam werden wir uns weiterhin für Freiheitsrechte in der vernetzten Welt einsetzen.
Erik Schönenberger (Geschäftsleiter)
Netzsperren
Netzsperren greifen in die Rechte auf Meinungs-, Informations- und Wirtschaftsfreiheit ein. Für Netzsperren werden dieselben technischen Mittel verwendet, die Internet-Kriminelle nutzen. Netzsperren stehen damit im Widerspruch zu Entwicklungen, welche die Internetnutzung sicherer machen sollen (wie z. B. DNSSEC, DNS-over-TLS, DNS-over-HTTPS). Deshalb stellt die Digitale Gesellschaft sichere DNS-Server zur Verfügung (siehe «Dienste»). Gleichzeitig sind Netzsperren aber bereits mit geringen Kenntnissen leicht zu umgehen und stellen daher keine zweckmässige Massnahme dar. Anstatt zu versuchen, Netzsperren zu «verbessern», fordern wir daher «Löschen statt Sperren» bei strafbaren Angeboten und Inhalten im Internet.
Nachdem es uns mit dem Referendum gegen das Geldspielgesetz bereits gelungen war, eine breite Diskussion zu Netzsperren in der Schweiz zu führen, hat sich diese Erkenntnis auch im Bundesrat durchgesetzt. Aus dem Parlament werden jedoch immer wieder Forderungen laut, die in der Konsequenz auf Netzsperren hinauslaufen. Daher haben wir auch 2024 einige entsprechende Vorstösse begleitet.
Leistungsschutzrecht («Link-Steuer»)
Jahresziel 2024
- Kommission des Erstrats stellt Antrag auf Rückweisung des Geschäfts.
Die zuständige Ständeratskommission hatte bereits 2019 in der Debatte zum Urheberrecht überraschend ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage beschlossen. In der Folge wurde in kürzester Zeit eine Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz gegründet, die sich mit aller Kraft gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrte, eine «Link-Steuer» einzuführen. So haben in Zürich über 1’000 Personen gegen die Urheberrechtsreform demonstriert. Zwei Tage später waren wir in die zuständige Kommission des Ständerats eingeladen, um unsere Kritik zu äussern. In der Folge beschloss der Rat, auf das Vorhaben zu verzichten. Dies war ein grossartiger Erfolg.
Leider war er nur von kurzer Dauer. Ein Jahr lang fand auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und organisiert vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein «Mediendialog» statt, an dem Vertreter:innen von Printmedien, Radio, Fernsehen und Onlinemedien, nicht aber aus der Zivilgesellschaft teilnehmen durften. Der Bundesrat hat dann 2023 – entgegen der Empfehlung der eigenen Regulierungsfolgenabschätzung – einen Vorentwurf für ein neues Gesetz präsentiert und 2024 ein Entwurf zuhanden des Parlaments bis Mitte 2025 angekündigt.
Wir lehnen die geplante Urheberrechtsreform zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienverlage entschieden ab. Nur zwei Wochen nach der Ankündigung des Entwurfs haben wir entsprechend ein Positionspapier veröffentlicht. Darin empfehlen wir dem Bundesrat erneut, den Prozess abzubrechen. Das geplante Gesetzesvorhaben kann den demokratie-relevanten Journalismus nicht fördern, gefährdet den Medienstandort Schweiz und führt zu einer weiteren Konzentration der Medienbranche. Die vorgesehene Beteiligung der Urheber:innen an den Einnahmen ist systematisch problematisch und begünstigt die Ungleichbehandlungen verschiedener Kategorien von Mitwirkenden.
Erfolge
- Positionspapier ist veröffentlicht und von interessierten Politiker:innen in der Bundesversammlung zur Kenntnis genommen worden.
- Botschaft und Entwurf ist auf Mitte 2025 angekündigt. Antrag in Erstrat auf Rückweisung des Geschäfts kann demzufolge erst im Anschluss erfolgen.
Zum Dossier Leistungsschutzrecht
Ein Grossteil unserer demokratischen Öffentlichkeit manifestiert sich heute auf privaten Kommunikationsplattformen – und weder können wir nachvollziehen, wie dies geschieht und welchen Einfluss es auf unsere Gesellschaft hat, noch können wir uns dabei wirksam vor Manipulation und Diskriminierung bis hin zu Hassreden schützen. Im Rahmen einer Plattformregulierung sollten entsprechend die Rechte der Nutzer:innen gestärkt werden, indem mehr Transparenz und Rechenschaft von den Plattformen gefordert wird. Anstatt privater Organisationen auf Basis von Nutzungsbedingungen (und «Gutdünken») müssen – nach einer unabhängigen aussergerichtlichen Schlichtungsstelle – letztlich rechtsstaatliche Instanzen zur Klärung bei Disputen herangezogen werden können.
Entsprechend haben wir uns im Rahmen einer Befragung zur Regulierungsfolgenabschätzung des Bundes für die Stärkung der Kommunikationsgrundrechte und für eine gut funktionierende öffentliche Debatte eingesetzt. Obwohl für Dezember 2024 angekündigt, hat sich der vom Bundesrat angekündigte Vorentwurf erneut verzögert. Für eine breit abgestützte Stellungnahme sind wir vorbereitet.
Datenschutz, Datensicherheit und Recht auf Privatsphäre
Ziele
- Datenschutz und Datensicherheit stärken.
- Datennutzung ermöglichen.
- Massenüberwachung abschaffen und neue Massnahmen verhindern.
Massenüberwachung
Vor 2011 war der Öffentlichkeit in der Schweiz kaum bewusst, dass von sämtlichen Mobiltelefonen bei einem Kommunikationsvorgang der Standort aufgezeichnet wird. Deshalb galt die erste Kampagne der Digitalen Gesellschaft der Vorratsdatenspeicherung. Inzwischen ist der Begriff längst in der politischen Debatte angekommen. Auch diejenige um die Kabelaufklärung (siehe unten) ist auf eine Medienkampagne der Digitalen Gesellschaft zurückzuführen.
Seit den Auseinandersetzungen um die Contact-Tracing-App, das Covid-Zertifikat und die elektronische Identifikation stehen nun auch die Grundsätze von Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik vermehrt im Zentrum der politischen Diskussion. Auch dezentrale Architekturen und Open-Source-Software sind mittlerweile geläufige Begriffe bzw. Konzepte in der Politik. Dies ist eine bemerkenswerte Entwicklung, die wir auch auf unser Engagement der letzten Jahre zurückführen. Mittlerweile hat der Wind leider wieder etwas gedreht.
Entsprechend bleiben wir stark gefordert, wie die geplanten «Risikoanalysen» und das «Profiling» im geplanten Zollgesetz zeigen. Diese betreffen nicht nur Grenzübertritte, sondern im Falle der «automatischen Kontrollschilderkennung» auch Fahrzeuge und damit Personen im ganzen Land. Auch in verschiedenen kantonalen Polizeigesetzen sind automatisierte Fahrzeugfahndungen und Verkehrsüberwachung vorgesehen, die wir in zahlreichen Stellungnahmen kritisiert haben. Im November hat das Bundesgericht das Polizeigesetz vom Kanton Luzern entsprechend kassiert. Geklagt hatte u.a. ein Vorstandsmitglied der Digitalen Gesellschaft. Zusätzlich ist im neuen Flugpassagierdatengesetz eine neue Vorratsdatenspeicherung geplant.
Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Jahresziel 2024
- Strategisches Gerichtsverfahren ist auf Kurs
Im Jahr 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Mit der damit legalisierten Kabelaufklärung wird das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre schwerwiegend verletzt. Auch Berufsgeheimnisse, wie sie für Anwälte oder Ärztinnen gelten, werden ausgehöhlt. Die Kabelaufklärung verletzt zudem die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb Ende August 2017 mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), diese zu unterlassen.
Der Geheimdienst wie auch das Bundesverwaltungsgericht hielten es nicht für notwendig, inhaltlich auf unser Begehren einzutreten. Dagegen haben wir uns beim Bundesgericht gewehrt. Dieses hielt dann in seinem Urteil vom 1. Dezember 2020 fest, dass die Massnahmen, die mit der Kabelaufklärung verbunden sind, als geheim gelten und den Betroffenen auch nachträglich nicht bekannt gegeben werden. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ermöglicht daher im Einzelfall keinen wirksamen Rechtsschutz dagegen. «Unter diesen Umständen ist es den Beschwerdeführenden nicht möglich, konkrete, sie betreffende Massnahmen der Funk- und Kabelaufklärung anzufechten. Sie sind deshalb darauf angewiesen, das ‹System› der Funk- und Kabelaufklärung in der Schweiz überprüfen zu lassen».
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft vollumfänglich gut und hob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf. Es anerkennt in seinem wegweisenden Urteil, dass die Kabelaufklärung eine Form der anlasslosen Massenüberwachung darstellt, von der jede Person potenziell betroffen ist. Es anerkennt, dass eine solche Massenüberwachung in die Grundrechte sehr vieler Personen eingreift. Es hält in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass bereits das elektronische Rastern von Daten einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, die durch Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt sind. Das Bundesgericht räumt zudem ein, dass die Einstellung der Funk- und Kabelaufklärung allenfalls das einzige Mittel sein kann, um einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschwerdeführer:innen sicherzustellen.
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob die Funk- und Kabelaufklärung unsere Grundrechte verletzt. Gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht nahm der Geheimdienst dann zum ersten Mal detaillierter Stellung zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung. Dabei versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Weltregionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht würden. Die Digitale Gesellschaft widerlegte in ihren Antworten diese Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte darauf hin dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen zahlreiche Fragen. Der Schriftenwechsel hat uns das erste Halbjahr 2024 stark beschäftigt – und auch interessante Einblicke verschafft.
So räumt der Geheimdienst in einer der wenigen zugänglichen Antworten sogenannte Retrosuchen ein. Dies bedeutet, dass die Datenströme im Internet nicht allein in Echtzeit nach vordefinierten Stichwörtern durchsucht, sondern auch in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Vorratsdatenspeicherung durch den Geheimdienst ermöglicht, die gleichen Datenströme nachträglich erneut zu durchsuchen. Um welche Datenmengen es sich handelt, welche Internet-Verbindungen («Kabel») und welche Telekom-Unternehmen betroffen sind, und wie allfällige Filter funktionieren, liegt allerdings weiterhin im Dunkeln.
Adrienne Fichter hat in der Republik im Rahmen der Artikelserie «Surveillance fédérale» die Praxis der Kabelaufklärung, die über unsere strategische Klage ans Licht gekommen ist, aufgearbeitet. Allein diese Recherche hat zu über 25 Folgeartikel geführt. Wir nutzten die Gelegenheit, um auf Campax mit einer Petition die Abschaffung der Kabelaufklärung im Rahmen der geplanten Revision des Nachrichtendienstgesetzes zu fordern. Diese wurde innert einem Monat von rund 10'000 Personen mit unterzeichnet.
Erfolge
- Der Schriftenwechsel am Bundesverwaltungsgericht konnte vorläufig abgeschlossen werden.
- Wichtige Erkenntnisse zur Überwachungspraxis konnten gewonnen werden.
- In der Öffentlichkeit fand eine breite Debatte statt.
- 10'000 Personen haben die Petition zur Abschaffung unterstützt.
Zum Dossier Kabelaufklärung
Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
Jahresziel 2024
- Voraussetzungen für Mehrheit gegen die Vorratsdatenspeicherung und für «Quick Freeze» im Parlament schaffen.
Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und hat negative Auswirkungen auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Entsprechend hat sie das Bundesverfassungsgericht in Deutschland bereits 2010 als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung mittlerweile bereits sechsmal ab. 2018 erklärte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), was gemäss EuGH gegen die EU-Grundrechtecharta verstosse, sei auch mit der EMRK nicht vereinbar.
Für das Bundesgericht hingegen heiligt der Zweck die Mittel: Der Gesetzgeber in der Schweiz habe sich für ein System einer allgemeinen und umfassenden Vorratsdatenspeicherung entschieden. Würde die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz entsprechend eingeschränkt, könne diese Massenüberwachung in der heutigen Form nicht mehr stattfinden. Entsprechend hatte das Bundesgericht unsere Beschwerde im März 2018 gegen die anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung (erwartungsgemäss) nur teilweise gutgeheissen. Da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt, zogen wir die Beschwerde im Herbst 2018 an den EGMR in Strassburg weiter.
Lange blieb es in dieser Angelegenheit ruhig. Dann wurde die Schweiz eingeladen, bis am 13. März 2023 ihre Stellungnahme einzureichen. In ihrer Antwort postuliert die Schweiz, dass zwischen verwaltungsrechtlichen und strafprozessualen Fragen zu unterscheiden sei. Es gehe im vorliegenden Verfahren «nur» um die Speicherung der Daten durch Internet-, Telefon- und Postdienste, nicht jedoch um den Zugriff auf die gespeicherten Informationen durch die Strafverfolgungsbehörden und den Geheimdienst. Dieser irreführenden und verharmlosenden Darstellung haben wir vehement widersprochen, da die Vorratsdatenspeicherung für einen bestimmten Zweck stattfindet: Für den Zugriff durch Geheimdienst und Strafverfolgungsbehörden. Dieser Zweck kann bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht ausgeblendet werden.
Die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Justiz (BJ), negiert in ihrer Stellungnahme auch Abschreckungseffekte. Solche «Chilling Effects» entstehen jedoch bereits durch die Speicherung der Daten und sind gut belegt. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die Daten für weitere Zwecke missbraucht werden. Die verschiedensten Datenabflüsse bei Bundesbehörden und Bundesbetrieben der letzten Jahre sorgen nicht für Vertrauen. Für das BJ hingegen heiligt der Zweck die Mittel: «Für eine rückwirkende Überwachung ist es daher notwendig, möglichst viele verschiedene Randdaten zu speichern.»
Der EGMR geht davon aus, dass dieser Entscheid von grosser Bedeutung sein wird. Mit einem Urteil kann 2025 oder spätestens 2026 gerechnet werden. In der Zwischenzeit haben wir den Weg für Alternativen geebnet und ein Positionspapier zu «Quick Freeze» vorgelegt.
Erfolge
- Positionspapier zu «Quick Freeze» ist veröffentlicht.
- Meinungsbild zur Vorratsdatenspeicherung im Parlament und den Kommissionen liegt vor.
Zum Dossier Vorratsdatenspeicherung
Datenschutz-Konzept
Jahresziel 2024
- Behörden vom Datenschutz-Konzept überzeugen, damit dieses als Grundlage für die Regulierung im Bereich Datenschutz, Datennutzung und KI verwendet wird.
Am 1. September 2023 trat sechs Jahre nach dem Start der Debatte im Parlament das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft. Dass dieses den aktuellen Herausforderungen nicht zu genügen vermag, zeigt die drohende Überidentifikation im E-ID-Gesetz (siehe unten): Da die Hürden zur Datenbearbeitung (zu) niedrig sind, kann uns das neue Datenschutzgesetz nicht vor Ausweiskontrollen an allen Ecken und Enden schützen.
Daher haben wir ein neues, wegweisendes Datenschutz-Konzept entwickelt. Das Konzept adressiert die Mängel im geltenden Datenschutzrecht, indem es sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung konzentriert. Das Konzept geht als eigentliches Datengesetz jedoch über den Datenschutz hinaus. Es schafft auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit «Künstlicher Intelligenz» (KI) und bietet eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten. Damit nimmt das neue Konzept die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht und ermöglicht dadurch eine vertrauensvolle Datennutzung.
2024 haben wir das Datenschutz-Konzept in die verschiedenen politischen Debatten zur Regulierung von KI, zur Sekundärnutzung von Daten sowie zur Plattformregulierung eingebracht. Zudem haben wir das Konzept am Datenschutz-Festival und in einer Sommer-Umfrage mit der Öffentlichkeit diskutiert sowie in einem Workshop vertieft. Eine Überarbeitung des Datenschutz-Konzepts ist weit fortgeschritten.
Erfolg
- Das Datenschutz-Konzept haben wir vielfältig in die politischen und öffentlichen Debatten eingebracht.
Zum Dossier Datenschutz-Konzept
Biometrische Identifikation
Jahresziel 2024
- Entwurf für die Änderung der Verfassung für ein Verbot von Gesichtserkennung auf öffentlichem Grund ist erstellt.
Bereits 2021 haben wir zusammen mit Amnesty International Schweiz und AlgorithmWatch CH die Kampagne «Gesichtserkennung stoppen» lanciert, mit der wir ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung in der Schweiz fordern. Mittlerweile wurde in elf Städten und Kantonen ein Verbot der Gesichtserkennung beschlossen oder ist in Diskussion. Die Bestrebungen in den Städten und Kantonen zeigen, dass unsere Forderung nach einem Verbot mittlerweile in der Schweizer Politik angekommen ist.
2024 haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um mithilfe einer Kommissionsinitiative ein Verbot für die ganze Schweiz zu erreichen.
Erfolg
- Entwurf für die Änderung der Verfassung liegt vor.
Zur Kampagnenseite
Automatisierte Entscheidungssysteme / Künstliche Intelligenz
Jahresziel 2024
- Behörden von unseren Positionen überzeugen, damit diese als Grundlage für die Regulierung von KI verwendet wird.
Automatisierte Entscheidungssysteme (ADMS) halten Einzug in den schweizerischen Alltag, zum Beispiel als Analysemechanismus in sozialen Netzwerken oder als Selektionshilfe im Bewerbungsprozess. Dabei stellen sich Fragen bezüglich Diskriminierung, systematischer Benachteiligung, Manipulationspotential und gesellschaftlicher Bedeutung. Die Digitale Gesellschaft veröffentlichte deshalb bereits im Februar 2022 ein ausführliches Positionspapier dazu, inklusive eines konkreten Vorschlags für einen rechtlichen Rahmen.
Das Positionspapier hat Pioniercharakter und uns die Türen geöffnet – bis zum Europarat: 2023 haben wir den Verhandlungen als Observer beigewohnt und Vorschläge unterbreitet. 2024 hat der Europarat nun eine entsprechende Konvention verabschiedet.
2024 haben wir in der Platforme Tripartite des Bundesamtes für Kommunikation mitgearbeitet. An drei Sitzungen wurden die verschiedenen Aspekte einer Regulierung in der Schweiz erörtert. Pünktlich zum Beiratstreffen mit dem federführenden Bundesrat Albert Rösti haben wir zudem unser vertieftes und aktualisiertes Positionspapier zur Regulierung von ADMS veröffentlicht. Die Debatten werden in die Auslegeordnung des Bundesrats einfliessen, welche die Grundlage für einen Vorentwurf sein wird.
Erfolg
- Unser Positionspapier haben wir vielfältig in die politische Debatte eingebracht.
Zum Dossier Automatisierte Entscheidungssysteme (ADMS) und KI
Unpersönliche Personendaten
Jahresziele 2024
- Sensibilisierung für Thema in der Öffentlichkeit und bei Herstellern schaffen.
- Vorbereitung für eine gerichtliche Klärung der Frage nach den «unpersönliche Personendaten» schaffen.
Herkömmlicher Datenschutz beschränkt sich auf den Schutz von Personendaten. Jedoch können auch Daten, die nicht einzelnen Personen (mit Name und Adresse) zugeordnet werden können, für diese ungewollte Auswirkungen haben. Beispiele für solche unpersönliche Personendaten sind Cookies, die zur Profilbildung sowie zum Ausspielen von individueller Werbung und von Inhalten verwendet werden, oder Daten sammelnde Fahrzeuge. Die Bearbeitung dieser Daten fällt in eine Grauzone. Das Durchsetzen von Datenschutzrechten gestaltet sich schwierig.
2024 haben wir zu den unpersönlichen Personendaten, in Zusammenarbeit mit der Law Clinic der Universität Freiburg, eine Studie erstellt. Diese untersucht Beispiele und die gesammelten Daten sowie die Verwendungszwecke und nimmt eine rechtliche Einordnung vor. Das mittelfristige Ziel ist, durch eine strategische Klage für Rechtssicherheit zu sorgen.
Erfolg
- Mit einer Studie zu den unpersönlichen Personendaten wurde die Grundlage für eine gerichtliche Klärung geschaffen.
Datensicherheit
Mit der Verabschiedung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) wollen Bundesrat und Parlament insbesondere eine Meldepflicht für «Cyberangriffe» für Betreiber:innen von kritischer Infrastruktur einführen. Dies genügt jedoch nicht, um eine ausreichende Datensicherheit und damit auch einen angemessenen Datenschutz in der Schweiz zu erreichen.
Wir forderten daher unter anderem eine Meldepflicht für alle, verbindliche Mindeststandards sowie eine «garantierte Nutzungsdauer» von netzwerkfähigen Geräten (IoT-Produkte), während der die Hersteller:innen (im Rahmen einer Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung) verpflichtet werden, Firmware- und Security-Updates für ihre Geräte allen Nutzer:innen bereitzustellen. Leider scheint sich diese Erkenntnis erst nach der Verabschiedung durchzusetzen. Mittlerweile sind entsprechende Vorstösse hängig. Datenunsicherheit wird aber weiterhin an der Tagesordnung bleiben.
Digitale Demokratie, E-Government und Infrastruktur
Ziele
- Digitale Teilhabe stärken.
- Digitale Zivilgesellschaft stärken.
E-Voting
Demokratische Entscheidungen haben eine sehr hohe Akzeptanz, weil sich grosse Teile der stimmberechtigten Bevölkerung daran beteiligen und das Verfahren nachvollziehen können. Nur so werden kontroverse und sehr knappe Entscheidungen auch von den Verlierer:innen akzeptiert. Vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme (so sie denn erfolgreich aus den Konzepten entwickelt werden können) bedingen jedoch umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen. Die Verifikation setzt weitreichendes Fachwissen voraus – speziell auch bei den abstimmenden Personen.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2009 die weitere Verwendung von Wahlcomputern verboten, da «der Wähler ohne nähere computertechnische Kenntnisse selbst nachvollziehen können muss, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst worden ist». Nun sind aber die Abläufe beim E-Voting nochmals deutlich komplexer als die Verwendung von Wahlcomputern. IT-Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Wahl schliessen sich daher bereits in der Theorie aus.
Bereits seit 2013 arbeiten wir kontinuierlich an diesem netzpolitischen Dauerthema. In einer Stellungnahme äusserten wir uns 2021 ausführlich zu den technischen, historischen und demokratiepolitischen Fragen rund um E-Voting. Der Spagat zwischen Sicherheit und demokratischer Legitimation ist unmöglich zu schaffen. Dennoch und trotz der drei Fehlversuche will der Bund das E-Voting weiterentwickeln. Seit Mitte 2022 sind wieder Versuche möglich, und einige Kantone boten E-Voting zu den letzten National- und Ständeratswahlen an. Aktuell ist eine schleichende Einführung zu beobachten, zu welcher wir Gegenstrategien zu entwickeln versuchten. So hat uns das Vorhaben selbst zwanzig Jahre nach dem Start auch 2024 leider weiterhin beschäftigt.
Zum Dossier E-Voting
Elektronische Identität (E-ID)
Jahresziel 2024
- Verschärfungen insbesondere beim Thema der Überidentifikation erreichen.
Die Schweizer Stimmbevölkerung verwarf das E-ID-Gesetz im März 2021 mit einer wuchtigen Zweidrittelmehrheit. Das Referendum lancierten wir gemeinsam mit Public Beta, nachdem Bundesrat und Parlament nach langer Vorbereitung eine E-ID beschlossen hatten, die von Privaten herausgegeben worden wäre – und damit auch alle Stimmen missachteten, die einen besseren Datenschutz forderten und die Herausgabe als hoheitliche Aufgabe erachten.
Bundesrätin Karin Keller-Suter sprach am Abstimmungssonntag zwar noch verschnupft von einem «Rückschritt» und davon, dass die Gewinner:innen der Abstimmung sich bewegen müssten. Das überaus deutliche Resultat schuf aber die Basis für einen klaren Richtungswechsel: Bereits wenige Tage nach dem Abstimmungssonntag wurde im Parlament ein Vorstoss für eine «vertrauenswürdige, staatliche E-ID» eingereicht, die wir gemeinsam mit Parlamentarier:innen vorbereitet hatten. Die Motion wurde gleich in sechsfacher Ausführung eingereicht und von allen Fraktionen unterstützt. Ein solcher Schulterschluss unmittelbar nach einem harten Abstimmungskampf und über alle Parteigrenzen hinweg ist einzigartig. Mit diesem deutlichen Zeichen bahnte sich definitiv ein Kurswechsel um 180 Grad an.
In der Folge dienten die Motionen als Grundlage für eine Neukonzeption, die den berechtigten Anliegen der Zivilgesellschaft nach digitaler Selbstbestimmung, Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik Rechnung trägt. Doch auch dieser Entwurf hatte Schattenseiten. Entsprechend engagiert haben wir uns auch 2024 noch in die Debatte eingebracht und Nachbesserungen, die wir insbesondere bei den Themen Identitätsprüfung, Überidentifikation, Open-Source-Software sowie Zweckbindung gefordert hatten, erreicht. Dies ist weiterhin ein grosser Erfolg.
Erfolg
- Verschärfungen bei den Themen Identitätsprüfung, Überidentifikation, Open-Source-Software sowie Zweckbindung haben wir erreicht.
Zum Dossier Elektronische Identifikation (E-ID)
Netzneutralität
Netzneutralität bedeutet, dass jeglicher Datenverkehr über das Internet gleich behandelt wird: Internet-Zugangsanbieter:innen verhalten sich gegenüber verschiedenen Internetanwendungen, -diensten, -inhalten und an das Internet angeschlossenen Geräten neutral. Ein für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz wesentliches Element der Netzneutralität ist das «Innovation-without-Permission»-Prinzip. Es besagt, dass jede:r das Internet weiterentwickeln und eigene Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür mit den Providern zuerst Verhandlungen führen zu müssen.
Die Digitale Gesellschaft beschäftigt sich bereits seit 2012 mit den politischen Entwicklungen, die mit der Netzneutralität zusammenhängen. Sie setzte sich massgeblich dafür ein, dass diese in die Schweizer Gesetzgebung verankert wird, was 2019 gelang. Seit 2021 ist die Netzneutralität, resp. das «offene Internet», nun im Fernmeldegesetzes (FMG) verankert:
Die Anbieterinnen von Internetzugängen übertragen Informationen, ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten, Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.
Art. 12e Abs. 1 im Fernmeldegesetz vom 22. März 2019
Nach der Übergangsfrist wurden nicht netzneutrale Dienste in der Schweiz eingestellt – auch wenn es eine Intervention, etwa bei Sunrise, hierzu benötigte.
Die seit 2019 festgeschriebene Netzneutralität ist ein wichtiger und nachhaltiger Erfolg. Bestrebungen, die Netzneutralität zu unterminieren, gilt es jedoch frühzeitig zu erkennen. So ist entsprechend auch unsere Fachgruppe weiterhin wachsam.
Zum Dossier Netzneutralität
Beratung, Bildung und Dienste
Ziel
- Digitale Kompetenzen und Selbstermächtigung stärken.
Angebot und Zielgruppe
Die Digitale Gesellschaft engagierte sich auch 2024 für die Vermittlung der technischen Grundlagen für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Werkzeugen. Im Fokus standen verschiedene Gruppen: Journalistinnen, Schüler und die breite Bevölkerung ohne spezifische Vorkenntnisse.
Kurse
Unsere Workshops zur digitalen Selbstverteidigung führen wir seit vielen Jahren für verschiedenste Organisationen durch. 2024 haben wir die Kurse überarbeitet und ein Workshop für den Grundschutz bei mobilen Geräten hinzugefügt. Die Standardmodule umfassen nun:
- Computer-Grundschutz
- Grundschutz für mobile Geräte
- Sicherheit von Messenger
- Spurenarm und anonym surfen
- E-Mails verschlüsseln mit GnuPG
Zur Präsentationsübersicht
Ratgeber «Digitale Selbstverteidigung»
Bereits 2017 gaben wir zusammen mit der Wochenzeitung WOZ und dem Chaos Computer Club Schweiz einen Digital-Ratgeber heraus. Dieser beschäftigt sich mit dem Thema Datenschutz und bietet eine Vielzahl konkreter Anregungen, wie die Privatsphäre im Internet geschützt werden kann. Nachdem die ersten 22'000 Exemplare bereits nach kurzer Zeit vergriffen waren, druckten wir 2018 eine Neuauflage. 2019 wurden der Ratgeber überarbeitet und nochmals 27'000 Broschüren gedruckt sowie unter anderem der WOZ beigelegt. Zudem wurde ein ergänzendes Online-Portal geschaffen. 2020 stellten wir eine englische Übersetzung online bereit. Seitdem kommen regelmässig punktuelle Ergänzungen hinzu.
Zur Ratgeberseite
Ratgeber als PDF herunterladen
Ratgeber «Nachhaltigkeit im Digitalen»
Seit 2021 wird der Ratgeber zur «Digitalen Selbstverteidigung» durch eine Broschüre zur «Nachhaltigkeit im Digitalen» ergänzt. Dieser Ratgeber nimmt sich der «nachhaltigen Digitalisierung» wie der «digitalen Nachhaltigkeit» an. Die Broschüre und die Website können von zwei Seiten gelesen werden: Einerseits geht es um den «digitalen Fussabdruck» und andererseits darum, wie die Digitalisierung möglichst ressourcenschonend, planetenfreundlich und nachhaltig zu gestalten ist.
Zur Ratgeberseite
Ratgeber als PDF herunterladen
Tor-Server
Das «Tor Project» und die darauf aufbauenden Dienste bieten weitgehend unbeobachtete, sichere und zensurresistente Kommunikation. Tor ist eines der wenigen Hilfsmittel, die wirkungsvoll vor Massenüberwachung schützen. Dies ist wichtig für die eigene informationelle Selbstbestimmung und unersetzlich für die politische Auseinandersetzung in repressiven Staaten.
Die Digitale Gesellschaft betreibt seit jeher Tor-Server. Aktuell bieten wir dreizehn Exit-Nodes auf vier Servern an und gehören damit weltweit zu den leistungsstärksten Betreiber:innen.
DNS-Resolver
Seit Anfang 2019 bieten wir der Öffentlichkeit DNS-Resolver über die verschlüsselten Kommunikationswege DNS-over-TLS (DoT) und DNS-over-HTTPS (DoH) an. Die DNS-Resolver zeichnen keine Benutzerdaten in Logfiles auf und haben keine Sperrlisten implementiert.Damit bieten wir eine Alternative zu kommerziellen Betreiber:innen. Unsere Konfiguration ist auf GitHub veröffentlicht. Zum 5-jährigen Jubiläum haben wir die Konfiguration unserer DNS-Resolver überarbeitet und können fortan ein stabileres Tool für dessen Benutzer:innen anbieten. Zudem ist es nun einfacher, unsere Konfiguration zu übernehmen und so selbst einen DoT und/oder DoH DNS-Resolver zu betreiben.
Die redundanten Server erfüllen die DoH Resolver Policy von Mozilla. In dem Rahmen haben wir auch unseren jährlichen Transparenz-Bericht veröffentlicht.
Mehr zu DNS-Resolver
Online-Generator für Auskunft über eigene Daten
Ein wesentliches Element im Datenschutzrecht ist das Recht auf Auskunft. Betroffene Personen können Auskunft über ihre eigenen Daten verlangen. Sie können sich damit informieren, wofür, wie und wo ihre Personendaten bearbeitet und verwertet werden. Zudem können sie falsche Daten korrigieren oder ihre Daten löschen lassen. Das Recht auf Auskunft ermöglicht betroffenen Personen überhaupt erst, ihr Recht auf Datenschutz wirksam auszuüben.
Die Digitale Gesellschaft bietet seit 2021 einen Online-Generator an, mit dem verschiedene Arten von Auskunftsbegehren mit wenigen Mausklicks erstellt werden können. Mit einem Auskunftsbegehren lassen sich beispielsweise die Daten anfordern, die Mobilfunk-Provider im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung über unser Kommunikations- und Mobilitäts-Verhalten speichern. Es können aber auch die eigenen Gesundheitsdaten bei Krankenkassen erfragt oder die Daten über die eigene Kreditwürdigkeit bei Bonitätsdatenbanken beschafft werden.
Zum Datenauskunftsgenerator
Netzpodcast
Seit Anfang 2022 informiert unser Netzpodcast über die aktuellen netzpolitischen Themen mit Bezug zur Schweiz und ordnet sie ein. Das Themenspektrum umfasst Datenschutz und Überwachung, freien Zugang zu Informationen, politische Teilhabe, Datensicherheit und digitale Demokratie. Wir beleuchten die Netzpolitik aus einer kritischen, zivilgesellschaftlichen Perspektive. Der Podcast erscheint alle drei Wochen und ist auf allen üblichen Plattformen erhältlich.Co-Hosts sind Erik Schönenberger, Jörg Mäder, Rahel Estermann und Sven Kohlmeier.
Zum Netzpodcast
Treffen und Veranstaltungen
Ziele
- Öffentlicher digitaler Diskurs stärken und zu Engagement veranlassen.
- Digitale Zivilgesellschaft stärken.
- Community pflegen und verbreitern.
Winterkongress
Anfang März 2024 fand zum siebten Mal das grosse jährliche Treffen der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz statt. Mehr als 400 Aktivistinnen, Hacker und weitere interessierte Personen befassten sich an der ausverkauften Veranstaltung mit digitalpolitischen Themen rund um Algorithmen, Datensicherheit und Nachhaltigkeit.
Das vielseitige Programm umfasste 30 Diskussionen und Vorträge mit hochkarätigen Teilnehmer:innen. Gleich zu Beginn wurde ein Einblick gegeben in die Regulierungsbestrebungen von Automated Decision-Making Systemen (ADMS) auf Bundes- und Europarat-Ebene. Das Thema wurde in den verschiedensten Facetten in Vorträgen und einem prominent besetzten Podium über den gesamten Kongress hindurch beleuchtet. Von einem Gesamt-Update der Bundesverfassung über operative Datengovernance, das geplante neue E-ID-Gesetz und das elektronische Patient:innen-Dossier waren demokratiepolitische und zivilgesellschaftliche Themen auch an der diesjährigen Ausgabe zentral vertreten.
Ebenso zahlreich die Beiträge zu Datenschutz und Überwachung: Das neue Datenschutz-Konzept der Digitalen Gesellschaft, Revision des Nachrichtendienstgesetz, Surveillance Fédérale & Cryptowars und Predator Files, aber auch Google als Meta-Monopolist und Paketzustelldienste wurden kritisch hinterfragt. Selbstverständlich nicht fehlen durften auch Themen zu Netzwerken, Security, Hard- & Software sowie zur Digitalen Selbstverteidigung.
Der Winterkongress 2025 wird am 28. Februar und 1. März 2025 wieder im Casinotheater in Winterthur stattfinden.
Mehr zum Winterkongress
Datenschutz-Festival
Bereits zum vierten mal hat das Datenschutz-Festival 2024 stattgefunden. Dieses mal haben wir uns mit dem HackThePromise-Festival zusammengetan. Insgesamt rund 500 Personen fanden den Weg in die Padelhalle in Basel. Von wegen digitalpolitische Themen sind sperrig und eher trocken! In einer aussergewöhnlichen Festival-Location erwartete die Besucher:innen ein Erlebnis zwischen Fachexpertise und zeitgenössischer (Medien-)Kunst, mit einer Palette von Vorträgen, Live-Performances, Workshops, Filmen und Konzerten.
Frühjahres- und Herbsttreffen
Die Frühjahres- und Herbsttreffen sind die «Parlamentssessionen» der Digitalen Gesellschaft. Die Treffen stehen allen Mitgliedern und eingeladenen Interessierten offen, um aktuelle Themen im grösseren Kreis zu präsentieren und zu diskutieren. Nebst einem Schwerpunktthema und einigen Kurzbeiträgen stehen jeweils die Tätigkeiten der Fachgruppen der Digitalen Gesellschaft im Zentrum.
Fachgruppen werden an den Treffen auch formal gegründet (oder aufgelöst). In den Fachgruppen der Digitalen Gesellschaft findet dann die inhaltliche Arbeit statt. Die Gruppen benennen zwei Hauptverantwortliche, konstituieren und organisieren sich aber ansonsten selbst. Sie sind zuständig für die interne und externe Kommunikation zu ihrem Thema, koordinieren sich neu in Fachbereichen und werden von der Fachbereichsleitung und der Geschäftsstelle unterstützt.
Im Mai 2024 fand unser Frühjahrestreffen gleichzeitig in Zürich, Lausanne und remote statt. Am Nachmittag gab es eine Simultanübersetzung. Im Oktober fand das Herbsttreffen erstmalig in der Villa Ritter in Biel/Bienne statt. Damit rückten wir noch näher an unsere französisch-sprechende Community. Die Anreisezeit aus der Deutschschweiz blieb trotzdem in einem vernünftigen Rahmen.
Neu trafen wir uns 2024 auch ganz- statt nur halbtags. Die früheren Fachgruppen-Präsentationen wurden in den neu geschaffenen, übergeordneten Fachbereichen morgens ausführlich diskutiert und nach einem köstlichen Mittagessen ins Plenum getragen, das den ganzen Nachmittag dauerte und sich den Jahreszielen 2025 und Schwerpunktthemen annahm. Daraus entstanden interessante Diskussionen, wichtige Inputs für die verschiedenen Fachgruppen sowie die Möglichkeit, sich umfassend über unsere wichtigsten Themen sowie strategischen Entscheide und Vorgehen zu informieren.
Das nächste Treffen findet am 10. Mai 2025 im Chaostreff in Bern (und remote) statt.
Politpulse
Die Digitale Gesellschaft ist aus einem offenen Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen entstanden, die sich der kritischen, digitalen Zivilgesellschaft verpflichtet fühlen. Seit dem ersten Treffen 2011 finden die Frühjahres- und Herbsttreffen regelmässig statt (siehe oben). Sie sollen auch zukünftig der Vernetzung der verschiedenen netzpolitischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen dienen.
Seit 2011 hat sich jedoch die Digitale Gesellschaft wie auch das Umfeld verändert. Immer mehr Entwicklungen und politische Vorstösse betreffen digitale Grund-, Menschen- oder Konsument:innenrechte: Das Geldspielgesetz enthält Netzsperren, eine Finanzvorlage eine zentrale Auswertungsmöglichkeit für Vorratsdaten, und mit der Zollgesetzrevision droht eine neue Massenüberwachung im Inland. Solche Vorstösse und Entwicklungen müssen systematisch erkannt, analysiert, priorisiert und aufbereitet werden.
Unser Projekt «Politpulse» unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen mit Hilfe von entsprechenden Tools, die Geschäfte und Themen zu bearbeiten. Daraus entstehen gemeinsame Positionen und Informationen für die Politik wie Stellungsnahmen und Vernehmlassungsantworten. Die Vernetzung dient auch der Identifikation von unbeachteten Themen, um daraus aktiv Politik zu gestalten.
Die Kerngruppe besteht seit 2023 aus AlgorithmWatch CH, CH++, Opendata.ch und der Digitalen Gesellschaft. Das gesamte Netzwerk umfasst mittlerweile über vierzig Organisationen, die sich im November 2024 zum ersten mal zum grossen Politpulse-Treffen in Bern getroffen haben.
Netzpolitischer Abend
Einmal im Monat (meist am dritten Donnerstag) treffen sich Hacker, Aktivistinnen und Interessierte zum netzpolitischen Abend im Debattierhaus Karl der Grosse in Zürich. Im Mittelpunkt steht der Austausch zu Themen rund um Informationstechnologie, Vernetzung und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Die Einführung und die moderierte Diskussion werden auch live übertragen. Die Aufzeichnungen können online nachgeschaut werden.
2024 fanden sieben Veranstaltungen zu Themen wie «Wem gehören die KI-Trainingsdaten?», «Datenethik in der Schweiz» und «Hass im Netz» statt. Das Publikum war bunt gemischt. Der netzpolitische Abend ist eine wertvolle Ergänzung zum Winterkongress, wird wie dieser live gestreamt und nachträglich als Video online zur Verfügung gestellt.
Mehr zum Netzpolitischen Abend
Netzpolitik-Zmittag
Seit vielen Jahren essen wir einmal pro Monat gemeinsam Zmittag. Die Treffen dienen dem ungezwungenen Austausch. Die Mittagessen finden mittlerweile in den acht Städten Basel, Bern, Biel/Bienne, Genf, Lausanne, Luzern, Neuchâtel und Zürich statt.
Netzpolitik-Treff
Wer es nicht an ein Mittagessen schafft: Seit 2022 öffnen wir wöchentlich, jeden Donnerstagabend ab 18.00 Uhr, unsere Tore in der Bitwäscherei in Zürich für ein lockeres Treffen unter Mitgliedern der Digitalen Gesellschaft.
Gerne wird diese Zeit für die Zusammenarbeit in den Fachgruppen und Small-Talk unter Gleichgesinnten genutzt. Selbstverständlich steht dieses Treffen auch Personen offen, welche die Digitale Gesellschaft, ihre Mitglieder sowie unsere Themen näher kennen lernen möchten.
Jugend hackt
2024 konnten wir erneut zweimal unsere «Jugend hackt»-Veranstaltung durchführen. Nebst Zürich erstmalig auch im Tüftelwerk Luzern. Gesamthaft haben 25 Jugendliche an den zwei Veranstaltungen teilgenommen, und entstanden sind daraus 7 Projekte, die vor Ort präsentiert und zusätzlich gestreamt wurden. Von den an der jeweiligen Schlusspräsentation anwesenden Familienangehörigen erhalten wir jeweils einen grossen Zuspruch und es wurde auch wiederholt erwähnt, wie wichtig dieses Projekt für die digitale Kompetenz der Jugendlichen ist. Auch im Umfeld des «Jugend hackt»-Netzwerkes erhielten wir das Feedback, dass die umgesetzten Projekte immer wieder einzigartig sind. Dies spornt uns weiter an, das Format auch 2025 durchzuführen, erneut in Zürich und in einer noch zu definierenden neuen Location.
Zudem haben wir 2024 das «Jugendlab» initiiert. Damit wollen wir den Jugendlichen einmal pro Monat die notwendige Unterstützung anbieten, damit sie in der Bitwäscherei und durch Mentor:innen begleitet, an ihren Projekten weiterarbeiten können. Das «Jugendlab» findet jeweils am letzten Donnerstag im Monat ab 18.00 statt und auch Jugendliche, die noch nicht an «Jugend hackt» teilgenommen haben sind selbstverständlich willkommen.
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen und Podien
Wir werden als fachkompetente und kritische Stimme regelmässig an Veranstaltungen und Podien eingeladen. Im vergangenen Jahr war der Verein beispielsweise an verschiedenen Podien zur E-ID und zur Regulierung von «Künstlicher Intelligenz» vertreten.
Medien
In über hundert Artikeln fanden die Aktivitäten der Digitalen Gesellschaft im Jahr 2024 Erwähnung. Wir sind als Expert:innen zu verschiedenen Themen in der «NZZ», im «10 vor 10», dem «Tages-Anzeiger», der «Republik», «watson» und vermehrt auch in anderen Landessprachen zu Wort gekommen.
Zum Medien-Echo
Charta für digitale Grundrechte
Unsere Tätigkeit orientiert sich an den allgemeinen Menschenrechten, die wir für die digitale Welt einfordern. Dies haben wir in unserer neue überarbeiteten Charta für digitale Grundrechte festgehalten. Grundpfeiler dieser Charta sind die von uns geforderten Rechte bezüglich der Grund- und Menschenrechte, Bürgerinnenrechte und politische Teilhabe sowie Konsumentenrechte und soziale Ziele, die jeweils in weiterführenden Themenblöcke spezifiziert werden. Die Charta dient somit als Richtschnur für das Handeln unserer Organisation und ihrer Mitglieder und stellt sicher, dass diese im Einklang mit den dort festgelegten Regeln stehen.
Zur Charta für digitale Grundrechte
Geschäftsstelle
Ziele
- Organisation verwalten und weiterentwickeln.
- Finanzierung nachhaltig sichern.
- Kommunikationsstrategie umsetzen und weiterentwickeln.
Administration
Die Geschäftsstelle der Digitalen Gesellschaft unterstützt und koordiniert die ehrenamtliche Arbeit der Fachgruppen und stellt bei langfristigen Projekten den Wissenstransfer sicher. Sie erledigt einen grossen Teil der Administration und der Community-Interaktion. Sie ist für die interne und externe Kommunikation zuständig und kümmert sich um die Finanzierung.
Die Geschäftsstelle wird von Erik Schönenberger hauptberuflich geleitet, nachdem er diese Tätigkeit bereits viele Jahre ehrenamtlich ausgeführt hatte. Seit 2021 steht ihm Gian-Maria Daffré zur Seite, der sich schwerpunktmässig um das «Backoffice» kümmert. Salvatore Pittà wirkt seit 2022 in den Bereichen Finanzierung und Kommunikation mit. Zudem unterstützen die Juristen Michael Prager und Luka Studer das Team bei rechtlichen Fragen. 2024 konnten wir die Geschäftsstelle weiter ausbauen: Seitdem ist Christoph Schmid als Fachbereichsleiter tätig.
Die Geschäftsstelle umfasst Ende 2024 somit 360 Stellenprozente. Gemessen an den Aktivitäten der Digitalen Gesellschaft ist sie weiterhin deutlich unterbesetzt. Ziel ist, sie mittelfristig auf ungefähr zehn Personen (800 Stellenprozente) zu erweitern, um ein angemessenes Level zu erreichen. Dabei sollen die ehrenamtlichen Strukturen im selben Masse gestärkt werden.
Suisse romande
2024 haben wir unsere Aktivitäten in der Suisse Romande weiter verstärkt. Aktuell findet unser Netzpolitik-Zmittag in der französischen Schweiz in Biel/Bienne, Neuchâtel, Lausanne und Genève statt. Weiterhin haben wir uns in den Räumlichkeiten der SDMB (Société de Développement de Marterey - Bugnon et environs) eingemietet, die wir einmal im Monat als Büro- und Veranstaltungsraum nutzen können. Anfang Dezember fand in diesem Lokal erneut unser Kick-Off-Meeting mit mehreren Aktivist:innen statt, um über die Aktivitäten der Digitalen Gesellschaft zu informieren, die Bedürfnisse und Erwartungen der Teilnehmer:innen zu eruieren sowie einige Schwerpunkte der Aktivitäten für 2025 zu definieren.
Aktuell unterstützt uns die Fachgruppe «Romandie» bei den Übersetzungen des Newsletters, Social Media Beiträge und ausgewählten Blogposts sowie Informationsseiten auf der Webseite societe-numerique.ch. Für 2025 ist die Umsetzung weiterer Projekte vorgesehen wie beispielsweise die Übersetzung der Dossiers auf der Webseite, eine Vortragsreihe und die Kontaktaufnahme mit weiteren Organisationen, die unsere Einbindung in dieser Region verstärken sollen.
Organisationsentwicklung
Über ein Jahr lang widmeten wir uns 2021 und 2022 intensiv der eigenen «Organisationsentwicklung». In über 100 Workshops und Besprechungen trugen 20 Personen zu dieser Weiterentwicklung der Digitalen Gesellschaft bei. In dem Rahmen verabschiedeten wir zunächst ein Leitbild und erarbeiteten strategische sowie operative Ziele. Im Anschluss haben wir 2023 das Projekt «Wirkungsmanagement» gestartet. Dabei verknüpften wir unser Wirkungsmodell mit einer Projektplanung, um möglichst effektiv agieren zu können. Das Projekt konnte 2024 fast komplett umgesetzt werden. Nur Teile der Wirkungskommunikation und ein komplett abgeschlossener Jahreszyklus fehlen.
Finanzierung
Damit die Digitale Gesellschaft mehr bewirken kann, ist ein zielgerichtetes Wachstum und der effiziente Einsatz von Ressourcen notwendig. Den Grundstein legte das Organisationsentwicklungs-Projekt, welches im Herbst 2022 erfolgreich abgeschlossen werden konnte (siehe oben). Bezüglich Finanzierung wurde in diesem Rahmen ein siebenjähriger Finanzplan erstellt, der von einem stetigen Wachstum der Umsätze und der Bilanzsumme ausgeht. Die tragenden Säulen bilden Mitgliederbeiträge, Einzelspenden und Förderungen durch Institutionen. Langfristig wurde zudem festgehalten, dass sich diese drei Säulen gleichmässig weiter entwickeln sollen. Eine Einzelförderung der Stiftung Mercator verhilft uns in den Jahren 2023 bis 2025 zur nötigen Planungssicherheit und zum entscheidenden Schub.
Wir schliessen das zweite Jahr der Weiterentwicklung unseres Vereins finanziell mit einer positiven Null ab. Wie erwartet stieg auch dieses Jahr der Umsatz, und zwar um 13%, während unser Eigenkapital in etwa stabil blieb. Ebenso um 12% erhöhten sich die zweckgebundenen Fonds. Das führte dazu, dass unser Eigenkapital Ende Jahr 48% der Gesamtkosten deckt, Anfang Jahr waren es noch 60%.
Erfreulicherweise können wir auch dieses Jahr über 100 Mitglieder neu begrüssen, die uns nicht nur 29% mehr Einnahmen an Mitgliederbeiträgen als im Vorjahr bescherten, sondern unsere Basis und somit Unabhängigkeit und Wirksamkeit bedeutend stärken. Mit 147'000 Franken Einzelspenden konnten wir dieses Jahr 30'000 Franken mehr einnehmen als 2023 (+25%). Nach Abzug dreier ausserordentlichen Grossspenden stieg die Gesamtsumme gegenüber dem Vorjahr um etwa 10%.
Schwierigkeiten bereiteten uns die Einnahmen aus Förderbeiträgen, die 2024 um 13'000 Franken sanken, anstatt wie geplant erheblich zu steigen. Der Digitalfonds, eine Förderallianz mit der Digitalen Gesellschaft, entwickelt sich langsamer als erhofft.
Weil für ein entsprechendes Projekt keine Finanzierung durch Institutionen gefunden werden konnte, mussten wir auf eine 40%-Stelle zur Koordination der «Suisse Romande» verzichten. Dementsprechend weniger gewachsen als geplant sind die internen Personalkosten (+13%). Angesichts gesteigerter Aktivitäten entstanden Mehrkosten von 14'000 Franken beim externen Personalaufwand. Zudem wirkte sich dies auch auf die Werbe-, Veranstaltungs- und Übersetzungskosten aus (+76%). 51% Mehrausgaben bei den Administrativ- und Betriebskosten ergaben sich wiederum aus erhöhten Server- und IT-Kosten.Weil umsatzabhängig, erhöhte sich auch die Mitgliedsgebühr bei EDRi. Wegen der Einführung des neuen CI erhöhte sich schliesslich auch der Aufwand für den Jahresversand einmalig.
Organisation
Vorstand
- Claudia Schreiber
- Lorenz Schori
- Patrick Stählin
- Rahel Estermann
- Salome Zehnder
- Simon Gantenbein
- Viktor Györffy
Revisionstelle
Geschäftsstelle
- Christoph Schmid
- Erik Schönenberger
- Gian-Maria Daffré
- Luka Studer
- Michael Prager
- Salvatore Pittà
Medienstelle
- Verein nach Schweizer Recht
- Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit
Struktur
Jahresrechnung 2024
Die Digitale Gesellschaft 2024
1150 Mitglieder, davon 120 aktive
| CHF |
Einnahmen | 563'556.73 |
Mitgliederbeiträge | 87'945.00 |
Spenden | 125'658.44 |
Förderbeiträge | 323'325.00 |
Dienstleistungen | 26'628.29 |
Erlösminderungen | 0.00 |
|
|
Ausgaben | 562'990.18 |
Personalkosten, intern | 336'025.60 |
Personalkosten, extern | 39'958.00 |
Dienstleistungen | 140'919.59 |
Administration und Betrieb | 46'086.99 |
|
|
Gewinn | 566.55 |
(Provisorische Zahlen per 23.01.2025)
Bilanz
Aktiven |
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Umlaufvermögen |
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Flüssige Mittel | 289'913.39 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen | 411.87 |
|
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Total Aktiven | 290'325.26 |
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Passiven |
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Kurzfristiges Fremdkapital |
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Passive Rechnungsabgrenzung | 24'159.04 |
|
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Langfristiges Fremdkapital |
|
Rückstellungen | 2'170.00 |
|
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Fondskapital |
|
Zweckgebundene Spenden | 49'184.37 |
|
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Eigenkapital |
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Vereinsvermögen | 214'245.30 |
Gewinn | 566.55 |
Total Passiven | 290'325.26 |
(Provisorische Zahlen per 23.01.2025)
Die Gesamthöhe der eingenommenen Spenden beträgt CHF 147'039.26. Davon wurden gemäss den definierten Zwecken CHF 21'380.82 dem Fondskapital zugewiesen.
Fondskapital
DNS- & Tor-Server | 14'322.87 | 0.00 | 3'638.96 | 3'638.96 | 10'683.91 |
Strategische Rechtsverfahren | 29'554.34 | 175.00 | 6'704.70 | 6'529.70 | 23'024.64 |
Jugend hackt | 40.97 | 230.00 | 270.97 | 40.97 | 0.00 |
NDG-Revision | 0.00 | 15'475.82 | 5'500.00 | 9'975.82 | 9'975.82 |
Anlässe | 0.00 | 1'000.00 | 0.00 | 1'000.00 | 1'000.00 |
Mitarbeiterverdankung | 0.00 | 4'500.00 | 0.00 | 4'500.00 | 4'500.00 |
Total | 43'918.18 | 21'380.82 | 16'114.63 | 25'685.45 | 49'184.37 |
Förderungen und Zuwendungen
Spenden und geldwerte Leistungen von Institutionen:
Christoph Merian Stiftung | Datenschutz-Festival & -Konzept | 30'000 |
---|
Stiftung Mercator | Organisationsentwicklung | 250'000 |
---|
SwissIX Internet Exchange | Spende | 10'000 |
---|
Ihnen, Peter Wälti, Reto Schneider und den Tausenden weiteren Spenderinnen und Förderer danken wir herzlich für die Unterstützung!
Impressum
Digitale Gesellschaft
4000 Basel
Schweiz
office@digitale-gesellschaft.ch
PGP-Key
www.digitale-gesellschaft.ch
Postkonto: 61-177451-1
PostFinance AG, 3030 Bern
CH15 0900 0000 6117 7451 1
POFICHBEXXX
Januar 2025