Topthema
Aktuell
Neues Diskussionspapier des Bundes zum «Zielbild E-ID»
Der vom Bundesrat geschaffene Beirat «Digitale Schweiz» ist zum ersten mal zusammengekommen und hat das neue «Zielbild E-ID» debattiert. Dabei ging es insbesondere um die Anforderungen an eine E-ID und die Anwendungsfälle. Für die Digitale Gesellschaft ist es weiterhin wichtig, dass die neu geschaffene E-ID dezentral, flexibel und sicher ist. Die Lösung muss dem Prinzip «Privacy by Design» folgen und als Open Source Software veröffentlicht werden.
Netzpolitik-Zmittag
Newsletter zu E-Voting, Justitia.Swiss, Apple, Transparenzbericht, Stammtisch
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Augustausgabe sind: Stellungnahme zur «Neuausrichtung» des E-Voting-Versuchsbetriebs, Beschwerde gegen «Justitia.Swiss», Offener Brief gegen Apples neue Technologie zum automatischen Scannen von Fotos, Transparenzbericht 2021 unserer DNS Server, Netzpolitik-Stammtisch am 19. August zu Staatstrojaner und Pegasus
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»
Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits in zwei Jahren in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben.
Nach 20 Jahren gescheitertem Versuchsbetrieb soll an E-Voting unbeirrt festgehalten werden [Updates]
Alle drei entwickelten und in der Schweiz getesteten Systeme für E-Voting sind nach 20 Jahren Versuchsbetrieb tot. Die geplante Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb ist 2019 dann auch wegen massiver Kritik gescheitert. Trotzdem will der Bund am Versuchsbetrieb festhalten. Die Digitale Gesellschaft lehnt diese «Neuausrichtung» in einer ausführlichen Stellungnahme ab.
Transparenzbericht 2021 unserer DNS Server
Seit mehr als zwei Jahren betreibt die Digitale Gesellschaft öffentliche DNS-Resolver, die ausschliesslich verschlüsselt erreichbar sind. Mit dem Betrieb dieser Server wollen wir eine Alternative zu kommerziellen DNS-Resolvern bieten. Ziel der Server ist es, die Privatsphäre seiner Nutzenden zu schützen. Dies unterstreichen wir mit diesem jährlich erscheinenden Transparenzbericht.
Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben
Trotz Kritik an der Vorgehensweise wurde gestern die neue Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (Justitia.Swiss) ausgeschrieben. Dabei ist mit der Inkraftsetzung des dazugehörigen Gesetzes frühestens 2025 zu rechnen, da der Gesetzgebungsprozess eben erst begonnen hat. Dies hindert die Verantwortlichen des Projekts «Justitia 4.0» nicht daran, bereits Tatsachen zu schaffen.
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Snowden teilweise Recht
Vor knapp drei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention durch die vom Whistleblower Edward Snowden aufgedeckte Massenüberwachung der britischen Regierung verletzt wurde. Deswegen hat das Gericht nun neue Anforderungen an solche Überwachungsmassnahmen gestellt, lässt sie jedoch weiterhin prinzipiell zu. Ob und wie dieses Urteil zu wirksamem Grundrechtsschutz verhilft wird erst die Praxis zeigen können.
Newsletter zu Datenauskunftsbegehren, Netzneutralität, Mobility Pricing, Politpulse, Stammtisch
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Juniausgabe sind: Generiere dein Datenauskunftsbegehren, Netzneutralität: Durchbruch im Ausland, Nachsicht in der Schweiz, Stellungnahme zu Mobility Pricing, Politpulse: Gemeinsam die Zivilgesellschaft stärken, Netzpolitik-Stammtisch am 17. Juni zu «Stop Hate Speech»
Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung
Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.