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Aktuell

Abstimmung am 25. November 2018

Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Da die Schweiz kein Bundesverfassungs­­gericht kennt, ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch für Schweizerinnen und Schweizer von grosser Bedeutung. So wären Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Kabelaufklärung ohne EMRK nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kämpfen wir gegen die «Selbstbestim­mungsinitiative», welche die Kündigung der EMRK zum Ziel hat.

Revision des Datenschutzgesetzes

Juristische Arbeit zur kollektiven Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht

Juristische Arbeit zur kollektiven Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht

In einer Woche wird die zuständige Nationalratskommission die Beratung zur eigentlichen Revision des Datenschutzgesetzes aufnehmen. In unserer Stellungnahmen hatten wir ein Verbandsbeschwerderecht gefordert. Dr. jur. Regina Meier hat dieses in einem juristischen Aufsatz beleuchtet.

Definition des Fernmeldedienstes gemäss FMG und BÜPF

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbie­terinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Fernmeldegesetz (FMG) – Revision am 27. September 2018 im Nationalrat

«Löschen statt Sperren» im revidierten Fernmeldegesetz

«Löschen statt Sperren» im revidierten Fernmeldegesetz

Im Kampf gegen Kinderpornografie hat die Fernmeldekommission Ende August eine späte aber wichtige Korrektur vorgenommen: Die Schweiz soll sich dem INHOPE-Netzwerk anschliessen. Trotzdem sind auch weiterhin Netzsperren im Fernmeldegesetz vorgesehen. Diese Manipulation an der kritischen Internetinfrastruktur führt jedoch zu ernsten Kollateralschäden und einer gefährlichen Entwicklung.

Recht auf Privatkopie

Nationalratskommission möchte Replay-TV abschaffen

Nationalratskommission möchte Replay-TV abschaffen

Gemäss Medienmitteilung vom 3. Juli 2018 möchte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) den «Grundsatz der Signalintegralität» für die Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen in das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) aufnehmen. Sie würde damit das Replay-TV, das heisst das Aufnehmen und zeitversetzte Schauen von Fernsehsendungen, faktisch abschaffen. Privatkopien von Fernsehsendungen waren bislang unbestritten und sind seit Jahrzehnten völlig alltäglich.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst am Bundesverwaltungsgericht

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht: <br />Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.