Geheimdienst

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Gestern haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Einige Details zum Nachrichtendienstgesetz sind interessant. So wird der Einsatz von Staatstrojanern und der Kabelaufklärung bestätigt.

Unbedingt NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Digitale Schurkenstaat-Gefahr

Das Bild zeigt, wie mit einer Kreissäge das Wort „DATENSCHUTZ“ zwischen „DATEN“ und „SCHUTZ“ durchtrennt wird.

Ein Artikel der «Republik» erläutert, wie man in persönlichen Gesprächen die von der «Selbstbestimmungsinitiative» ausgehende Gefahr für die Menschenrechte erklären kann. Diese Gefahr ist gerade auch im Bereich der digitalen Freiheitsrechte besonders akut.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.

Kritik der Digitale Gesellschaft

Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Vernehmlassungsantwort der Digitalen Gesellschaft zu den NDG-Verordnungen

Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.

Nachrichtendienstgesetz

Unter 40-Jährige stimmten Nein

Unter 40-Jährige stimmten Nein

In dieser Woche wurde die VOTO-Studie zur Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz NDG (ehemals VOX-Analyse) veröffentlicht. Die Nachbefragung bringt einige Erkenntnisse zu Tage. So wurde das Gesetz von den 18- bis 39-Jährigen abgelehnt. Jedoch nicht deutlich genug, um auf das Schlussresultat einen Einfluss zu haben. Auch bei der «Generation Fichenskandal» (50 bis 59 Jahre) ist die Ablehnung wieder grösser als bei bei den 40- bis 49-Jährigen.