Beiträge zu: Nachrichtendienstgesetz
Digitale Schurkenstaat-Gefahr
Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»
In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.
Müssen oder dürfen private Dritte beim Einsatz von Staatstrojanern mitwirken?
Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.
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Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz
Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.
Unter 40-Jährige stimmten Nein
In dieser Woche wurde die VOTO-Studie zur Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz NDG (ehemals VOX-Analyse) veröffentlicht. Die Nachbefragung bringt einige Erkenntnisse zu Tage. So wurde das Gesetz von den 18- bis 39-Jährigen abgelehnt. Jedoch nicht deutlich genug, um auf das Schlussresultat einen Einfluss zu haben. Auch bei der «Generation Fichenskandal» (50 bis 59 Jahre) ist die Ablehnung wieder grösser als bei bei den 40- bis 49-Jährigen.