Verurteilung wegen Versand von Massenmails ohne Einwilligung
Wer ungefragt Massenwerbung von Schweizer Spammer zugesendet bekommt, kann sich dagegen mit dem Recht auf Datenauskunft und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wehren. Gegen einen Wiederholungstäter konnte so erneut eine Bestrafung erwirkt werden. Doch die Staatsanwaltschaft wollte (zunächst) das Urteil nicht herausrücken.