Öffentlichkeitsgesetz

Befreite Dokumente ohne Gebühren

Befreite Dokumente ohne Gebühren

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) ist es möglich, Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten. Neu sollen Zugangsgesuche grundsätzlich kostenlos sein und in Ausnahmefällen mit maximal 2’000 CHF zu Buche schlagen. Der Nationalrat hat in grosser Mehrheit dafür gestimmt, die Gebühren für Zugangsgesuche zu deckeln.

Für befreite Dokumente: oeffentlichkeitsgesetz.ch

Seit über 5 Jahren ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung in Kraft. Dies soll dafür sorgen, dass amtliche Dokumente grundsätzlich als öffentlich zu betrachten sind. Doch noch immer braucht es häufig hartnäckiges Nachfragen, um die entsprechenden Unterlagen zu… mehr