Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz
Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ende März 2023 haben wir nun unsere Schlussbemerkungen im Verfahren eingereicht.