Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Das Schweizerische Bundesgericht lehnte im März 2018 die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab. Die Digitale Gesellschaft ist mit diesem Urteil nicht einverstanden. Am 27. September 2018 wurde deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg erhoben.