Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht
Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Mit einem mutlosen Entscheid sprach dieses den BeschwerdeführerInnen das Recht auf Beschwerde ab. Nun muss das Bundesgericht entscheiden, ob überwachte Personen einen rechtsstaatlichen Anspruch haben, sich gegen Massenüberwachung zu wehren.