Justitia 4.0

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits in zwei Jahren in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben.

Massenüberwachung vor dem Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung

Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundes­verwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.

Kabelaufklärung

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Massenüberwachung gut

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Massenüberwachung gut

Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht. Nun hat das Schweizerische Bundesgericht eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.

Eingabe an das Bundesgericht zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungs­gericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «recht­mässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.

Kabelaufklärung und andere unrechtmässige Überwachungsmassnahmen

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Die Geschäftsprüfungs­delegation (GPDel) des Schweizerischen Parlaments fordert in ihrem jüngsten Bericht eine grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienst­gesetz (NDG), nachdem erneut illegale Überwachungsmass­nahmen aufgeflogen sind. Obwohl das Auskunftsrecht untauglich konzipiert ist, erachtet es das Bundesverwaltungsgericht sogar als ausreichend, um eine «rechtmässige» Überwachung durch die Kabelaufklärung gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Farce.

Kabelaufklärung

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.

Update November 2017

Newsletter zu Referendum, Kongress, Beschwerden, Kommissionsanhörungen & Tor-Exit-Node

Newsletter zu Referendum, Kongress, Beschwerden, Kommissionsanhörungen & Tor-Exit-Node

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Okoberausgabe sind: Referendum gegen Netzsperren im Geldspielgesetz droht zu scheitern, Winterkongress am 24. Februar 2018: Call for Participation ist eröffnet, Hängige Beschwerden gegen die Massenüberwachung, Kommissionsanhörungen im Bundeshaus, Neuer Tor-Exit-Node & Transparenzbericht

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.