Grundrechte wahren!

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Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll revidiert werden und der Geheimdienst neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Gegen die Gesetzesrevision wehren wir uns zusammen mit anderen Schweizer NGOs. Für die Koordination und die Kampagne benötigen wir über 60'000 Franken – wovon 20'000 Franken noch fehlen.

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Urteil Vorratsdatenspeicherung

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgewiesen (Medienmitteilung im PDF). Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blendet das Gericht aber wesentliche Aspekte aus. Es übergeht insbesondere, dass nicht zu rechtfertigen ist, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Die meisten Menschen in der Schweiz haben dazu nie einen Anlass gegeben und werden trotzdem rund um die Uhr überwacht.