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Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden
Behörden sollen künftig auf Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden zugreifen können. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Auswertung stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Daher lehnt die Digitale Gesellschaft auch den Vorentwurf zu den Änderungen auf Verordnungsstufe ab.
Unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre von Geflüchteten
Behörden sollen künftig auf Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden zugreifen können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Digitale Gesellschaft lehnt die Vorlage ab, denn sie ist rechtsstaatlich und aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich.