Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Digitale Gesellschaft hatte im September 2018 eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eingereicht. Lange blieb es in dieser Angelegenheit ruhig. Nun hat die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Justiz (BJ), die anlasslose Massenüberwachung vor dem Gericht als «notwendig» verteidigt. Die Beschwerdeführenden der Digitalen Gesellschaft widersprechen vehement.