Schutzniveau darf beim Profiling im Vergleich zum heutigen Datenschutzgesetz nicht gesenkt werden
Der Datenschutz muss für die Menschen in der Schweiz dringend gestärkt werden. Eine neue Regelung muss zudem kompatibel zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zur Europarats-Konvention 108 sein, damit die Schweiz weiterhin zum europäischen Datenraum zählt und die Daten-Freizügigkeit nicht gefährdet ist. Auch darf das Schutzniveau im Vergleich zum heutigen DSG nicht gesenkt werden.