Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Abstimmung am 10. Juni 2018

Um der Allgemeinheit zu dienen und den Spielerschutz zu gewährleisten, benötigt die Schweiz ein liberales Geldspielgesetz ohne Netzsperren

Um der Allgemeinheit zu dienen und den Spielerschutz zu gewährleisten, benötigt die Schweiz ein liberales Geldspielgesetz ohne Netzsperren

Mit dem Geldspielgesetz sollen zum ersten Mal in der Schweiz Netzsperren in einem Gesetz eingeführt werden. Damit wird ein Präjudiz für weitere Massnahmen zur gesetzlichen Einschränkung der Freiheitsrechte geschaffen. Der Spielerschutz hingegen wird mit diesem Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit nicht verbessert. Gleichzeitig stellen die geplanten Netzsperren einen schwerwiegenden Eingriff in die Kommunikationsinfrastruktur und die Informationsfreiheit aller Menschen in der Schweiz dar.

Faktenblatt und Illustration zur «Kabelaufklärung»

Faktenblatt und Illustration zur «Kabelaufklärung»

Mit der Kabelaufklärung will der Nachrichtendienst des Bundes die Telekommunikationsverbindungen, welche von der Schweiz ins Ausland führen, nach definierten Stichworten durchsuchen. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führt, sind wir alle von dieser Massenüberwachung betroffen. Wie wird… mehr