Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Snowden teilweise Recht
Vor knapp drei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention durch die vom Whistleblower Edward Snowden aufgedeckte Massenüberwachung der britischen Regierung verletzt wurde. Deswegen hat das Gericht nun neue Anforderungen an solche Überwachungsmassnahmen gestellt, lässt sie jedoch weiterhin prinzipiell zu. Ob und wie dieses Urteil zu wirksamem Grundrechtsschutz verhilft wird erst die Praxis zeigen können.