Grundrechte wahren!

Grundrechte wahren!

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll revidiert werden und der Geheimdienst neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Gegen die Gesetzesrevision wehren wir uns zusammen mit anderen Schweizer NGOs. Für die Koordination und die Kampagne benötigen wir über 60'000 Franken – wovon 20'000 Franken noch fehlen.

Hilf mit, den Geheimdienst zurückzubinden!

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Digitale Gesellschaft
4000 Basel
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Stellungnahme

Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden

Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden

Behörden sollen künftig auf Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden zugreifen können. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Auswertung stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Daher lehnt die Digitale Gesellschaft auch den Vorentwurf zu den Änderungen auf Verordnungsstufe ab.

Update Juni 2020

Newsletter zu Contact Tracing App, Durchsuchung von Handy-Daten, Netzsperren, illegale Überwachungspflichten, Fiche

Newsletter zu Contact Tracing App, Durchsuchung von Handy-Daten, Netzsperren, illegale Überwachungspflichten, Fiche

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Juniusgabe sind: Update zur Contact Tracing App, Umgang mit Handy- und Computerdaten von Flüchtlingen, Vorstoss fordert Ausweispflicht auf Pornoportalen – oder Netzsperren, Ausdehnung der Überwachungspflichten ist rechtswidrig, Die Digitale Gesellschaft in der Datenbank des Geheimdienstes, Termine

Auswertung von Handy- und Computerdaten

Unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre von Geflüchteten

Unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre von Geflüchteten

Behörden sollen künftig auf Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden zugreifen können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Digitale Gesellschaft lehnt die Vorlage ab, denn sie ist rechtsstaatlich und aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich.