Auskunftsbegehren

Geheimdienst sammelt unrechtmässig Daten und gibt nicht gesetzeskonform Auskunft

Geheimdienst sammelt unrechtmässig Daten und gibt nicht gesetzeskonform Auskunft

Bereits seit 2019 versuchen wir eine vollständige und nachvollziehbare Antwort vom Nachrichtendienst des Bundes zu den über uns gespeicherten Daten inklusive einer Bestätigung der Löschung der nicht relevanten Daten zu erhalten. Entweder antwortet der Geheimdienst erst nach vielen Monaten – oder gar nicht. Dabei kommen auch überraschende Datenbearbeitungen ans Licht.

Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel.

Verfahren am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungs­system einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ende März 2023 haben wir nun unsere Schlussbemerkungen im Verfahren eingereicht.

Verfahren am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungs­system einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Am 24. Dezember 2022 haben wir unsere ausführliche Replik auf die Stellungnahme des Geheimdienstes eingereicht.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.

Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung

Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem im Rahmen der Erfassung von Reisebewegungen einsetzt. Da der Geheimdienst die Einsicht in die entsprechenden Dokumente – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.