Geheimdienst

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Gestern haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Einige Details zum Nachrichtendienstgesetz sind interessant. So wird der Einsatz von Staatstrojanern und der Kabelaufklärung bestätigt.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst am Bundesverwaltungsgericht

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht: <br />Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.

Kritik der Digitale Gesellschaft

Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Vernehmlassungsantwort der Digitalen Gesellschaft zu den NDG-Verordnungen

Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.