Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung
Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungsgericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «rechtmässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.